Abbiegen, wo´s nicht erlaubt ist

Hallo zusammen,

an vielen Kreuzungen gibt es ja noch eine extra Ampel für Linksabbieger - man biegt also über eine straßenbaulich getrennte Linksabbiegerspur ab. Zumindest in der Theorie: denn wenn die Linsabbiegerampel rot, die Kreuzungsampel für Geradeausfahrer aber grün ist, kommt so mancher pfiffige Fahrer auf die Idee, die kleinste Lücke im Gegenverkehr zu nutzen und einfach von der Kreuzung aus todesmutig links abzubiegen - während die „legalen“ Linksabbieger noch bei rot stehen und warten. Das ist hier in Köln leider täglich an den großen Kreuzungen zu beobachten. Was mich interessiert: wie wird das eigentlich geahndet, wenn die Polizei das sieht? Gibt´s einen Straßenverkehrsparagraphen „unerlaubtes abbiegen“, oder ist das „fahren über rot“? Oder wie? Oder was?

Fragt sich grüßend Joachim

Hallo,

dabei sollte man sich besser nicht erwischen lassen, denn dies wäre ein Rotlichtverstoss. Ampeln für bestimmte Fahrtrichtungen gelten für das Fahren in die entsprechende Richtung und nicht für die Spur an der sie angebracht sind. Und auch die Blitzer, die ja üblicherweise über Kontaktschleifen mitten auf der Kreuzung ausgelöst werden, wird man damit auslösen.

BTW: Wo kann man den in Köln überhaupt links abbiegen. Erinnere mich da an meine Zeit vor ein paar Jahren in Köln, als z.B. vom Ring nur das typische Abbiegeverfahren erst rechts, dann U-Turn und dann geradeaus funktionierte.

Gruß vom Wiz

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Hi Wiz,

danke für die Antwort. Konkret habe ich dabei vor allem an die Kreuzung Universitäts/Bachemerstr. gedacht, direkt 100 Meter vor der Uni - da passiert das absolut regelmäßig. Andererseits „übersehen“ viele Fahrer auf den Ringen auch gerne mal das von Dir angesprochene Gebot, den U-Turn zu nutzen - und düsen auf der Kreuzung schnell um die Kurve. Blöde, so was.

Gruß, danke noch einmal, Joachim

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