Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer

Hallo.
Seit heute gilt ja die Empfehlung tagsüber das Abblendlicht einzuschalten.

Wäre es nicht sinnvoller anstattdessen die Nebelscheinwerfer anzuschalten. Weniger Blendung und gleiche Sichtbarkeit scheinen mir das sinnvoller zu machen.

Jetzt die Frage: Ist das laut STVZO überhaupt zulässig. Tagsüber mit Nebelscheinwerfer fahren ohne eingeschaltetes Abblendlicht.

Danke
Gerald T.

Moien

Wäre es nicht sinnvoller anstattdessen die Nebelscheinwerfer
anzuschalten. Weniger Blendung und gleiche Sichtbarkeit
scheinen mir das sinnvoller zu machen.

Ist dir schonmal jemand mit eingeschaltem Nebelscheinwerfern in der Dämmerung entgegen gekommen ? Die blenden VIEL, VIEL MEHR als Abblendlicht. Und deshalb darf man die auch nur und ausschliesslich bei Nebel einsetzen. Ohne Nebel gibts Ärger.

cu

Moien

Wäre es nicht sinnvoller anstattdessen die Nebelscheinwerfer
anzuschalten. Weniger Blendung und gleiche Sichtbarkeit
scheinen mir das sinnvoller zu machen.

Ist dir schonmal jemand mit eingeschaltem Nebelscheinwerfern
in der Dämmerung entgegen gekommen ? Die blenden VIEL, VIEL
MEHR als Abblendlicht. Und deshalb darf man die auch nur und
ausschliesslich bei Nebel einsetzen. Ohne Nebel gibts Ärger.

Shit da hatte ich doch glatt die Leute vergessen die besoffen auf der Strasse liegen.
Sorry:smile:
Nö aber mal im Ernst. Warum sollen denn Nebelscheinwerfer mehr blenden als Abblendlicht (auch bekannt als Fahrlicht, bitte nicht mit Standlicht verwechseln). Abblendlicht hat eine Reichweite von ca. 200 Metern, Nebelscheinwerfer nur ca 50m.
Gerald

cu

Moien

Nö aber mal im Ernst. Warum sollen denn Nebelscheinwerfer mehr
blenden als Abblendlicht (auch bekannt als Fahrlicht, bitte
nicht mit Standlicht verwechseln).

Es gibt (Parklicht) Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht. Du verwechselts Fern und Abblendlicht.

http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/faq/faq_beleuc…

Abblendlicht hat eine
Reichweite von ca. 200 Metern,

Nein, maximal 50m.

cu

Servus!

Ich frage mich, was so Leute wie ich dann machen sollen, die gar keine Nebelscheinwerfer haben. Aber um mal auf die Frage einzugehen: Nein, die Option „Nur Nebellampen“ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Und das ist auch gut so, denn das „Abblendlicht“ heißt nicht ohne Grund so!

Und deshalb darf man die auch nur und
ausschliesslich bei Nebel einsetzen. Ohne Nebel gibts Ärger.

Nun, das stimmt nicht ganz. Auch bei Regen und Schnee sind sie erlaubt.

Die Nebelschlußleuchte hingegen darf nur bei Nebel UND Sichtweiten unter 50m eingeschaltet werden. Und wenn man sie anhat, darf man auch nicht schneller als 50 km/h sein. Ist zwar ein anderes Thema, aber ich finde man kann nicht oft genug darauf hinweisen…

cu

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Hallo,

Jetzt die Frage: Ist das laut STVZO überhaupt zulässig.
Tagsüber mit Nebelscheinwerfer fahren ohne eingeschaltetes
Abblendlicht.

kommt drauf an:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php

Gruß,
Christian

Hallo!

Wäre es nicht sinnvoller anstattdessen die Nebelscheinwerfer
anzuschalten. Weniger Blendung und gleiche Sichtbarkeit
scheinen mir das sinnvoller zu machen.

Zur Blendung muss ich mal was sagen: in der Nacht fährt man bekanntermaßen auch mit Abblendlicht - es ist geradezu logisch, dass Abblendlicht bei Dunkelheit in der Nacht mehr blendet als bei Tageslicht. Wenn es aber bei Dunkelheit nicht zuviel blendet, dann kann das erst recht nicht bei Tageslicht zuviel blenden. Und wen es bei Tageslicht schon blendet, der sollte zum Augenarzt gehen und in der Nacht nicht mehr fahren.

Gruß
Tom

Habe jetzt doch noch mal einen genaueren Blick in die StVO geworfen (denn in der StVZO stehen nur Vorschriften über die Ausrüctung, nicht über die Benutzung) und siehe da, des Rätsels Lösung steht hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

in Absatz 3! Daraus geht hervor, dass „Abblendlicht + Nebellicht“ die normale Variante ist und es daneben ncoh die Option „Standlicht + Nebellicht“ gibt. Heißt im Umkehrschluss, „Nebellicht allein“ is nich.

Habe jetzt doch noch mal einen genaueren Blick in die StVO
geworfen (denn in der StVZO stehen nur Vorschriften über die
Ausrüctung, nicht über die Benutzung) und siehe da, des
Rätsels Lösung steht hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

in Absatz 3!

Ja genau, das wars!

Daraus geht hervor, dass „Abblendlicht +
Nebellicht“ die normale Variante ist und es daneben ncoh die
Option „Standlicht + Nebellicht“ gibt. Heißt im Umkehrschluss,
„Nebellicht allein“ is nich.

Der Grund für meinen Begeisterungsausbruch weiter oben: Das wäre eigentlich auch meine Antwort gewesen, denn es gibt da eine schöne Anekdote von meinem Berufsschullehrer und dem TÜV. Die allein reichte mir für das Forum nicht, so daß ich anfing zu lesen. Offensichtlich nicht weit genug.

Danke für die Aufklärung.

Gruß,
Christian