Hi!
Darf der Chef nach Kündigung der Ausbildung und trotzt
abgegebener Arbeitskleidung einem die Rechnung trotzdem
auferlegen? Und darf er einem auch die Abmeldung aus der IHK
in Rechnung stellen?
Es kommt darauf an, wie der Auszubildende kündigt.
Im weiter unten schon genannten (wenn auch in der Form völlig falsch) § 23, Abs. 1 BBiG steht:
_Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2. _
Im § 22, Abs. 2 Nr. 2 steht dann:
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
Selbst, wenn der Azubi die Frist nicht eingehalten hat, steht nur der durch die Tatsache der vorzeitigen Kündigung tatsächlich entstandene Schaden im Raum - man spricht hier vom Ersatz des Erüllungsschadens.
Dieser ist natürlich nachzuweisen.
Die Arbeitskleidung wurde zurückgegeben (und wäre auch bei einer fristgemäßen Kündigung in der Form zurückgegeben worden), also kann man das ausschließen.
Die Abmeldegebühr bei der IHK wäre ebenso angefallen, wenn der Azubi die Frist eingehalten hätte (hier mache ich allerdings darauf aufmerksam, dass ich nur mit Nordrhein-Westfalen zu tun habe und nicht weiß, ob es eine Extra-Gebühr bei fristlosen Kündigungen in anderen Bundesländern gibt!). Auch hier eher ein: Nein!
Ist er im Recht auf Grund dessen die
Ausbildungsvergütung noch einzubehalten?
Wenn ihm ein rückforderungsfähiger Schaden entstanden ist, was ich in Deinen bisherigen Schilderungen nicht erkennen kann, darf er die Kosten abziehen.
Allerdings muss das zum einen vom Bruttoeinkommen geschehen (30,-€ oben sind noch lange nicht 30,-€ netto!), zum anderen darf er nicht unter die Pfändungsfreigrenze.
Wenn ein Azubi also netto nicht mehr als derzeit 1.049,99€ bekommt, darf der Ausbilder da auch nicht dran.
Tatsächlich hat noro nicht ganz falsch gesagt, dass man sich an die IHK wenden sollte.
Dort findet man in aller Regel eine Schlichtungsstelle, die dann der passende erste Ansprechpartner ist.
VG
Guido