Angenommen folgendes trifft zu:
Die Mutter eines am 31.12.2013 geborenen Kindes hat 2 Jahre Elternzeit beantragt. Somit würde die Elternzeit am 31.12.2015 enden. Das Elterngeld lässt sich die Mutter bereits im 1 Jahr komplett auszahlen.Nun arbeitet die Mutter seit 01.01.2014 wieder bei ihrem bisherigen Arbeitgeber mit 30%. Ab 01.01.2016 wäre der Vollzeitvertrag von vor der 1. Schwangerschaft wieder aktiv.Nun tritt aber der Fall ein, dass die Mutter noch während der Elternzeit des 1. Kindes wieder schwanger wird und das Kind voraussichtlich am 17.11.2015 geboren wird.
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Was bedeutet dies für die Mutter in Bezug auf die aktuelle Elternzeit?
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Kann die Elternzeit abgebrochen werden?
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Erhält die Mutter das Mutterschaftsgeld errechnet aus ihrem Vollzeitjob von vor der GEburt des 1. Kindes oder errechnet sich dies aus dem Teilzeiteinkommen?
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Wäre es möglich, dass die Mutter die Elternzeit schon vor Beginn des nächsten Mutterschutzes am 06.10.2015 abbricht, also so früh wie möglich und dann früher wieder mit 100% arbeitet?
Bin gespantn auf Eure Meinungen!