Abbruch der Elternzeit wie Arbeitgeber informieren

Hallo,

angenommen eine Frau (verh., 1 Kind) möchte statt der gepl. 3 Jahre Elternzeit nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, daa es finanz. weder vorne noch hinten reicht, wie muß sie den Arbeitgeber informieren (mündlich wurde er schon informiert u. Gespräch hat auch schon statt gefunden) muß sie ihn nochmal schriftlich informieren und was muß dann im Schrifstück stehen, gibt es evtl. Vordrucke / Musterbriefe und muß sie noch etwas beachten?

Danke für die Antworten

Grüße der Herbst

wie muß sie den
Arbeitgeber informieren (mündlich wurde er schon informiert u.
Gespräch hat auch schon statt gefunden) muß sie ihn nochmal
schriftlich informieren und was muß dann im Schrifstück
stehen, gibt es evtl. Vordrucke / Musterbriefe und muß sie
noch etwas beachten?

Hallo,

stellt sich der AG quer?

Es ist zu beachten, dass die vorzeitige Beendigung der formlosen Zustimmung des AG bedarf (§ 16 Abs. 3 BEEG).

Anspruch auf die Zustimmung besteht nur bei Härtfällen (§ 5 Abs. 1 S. 3 BEEG)´: Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung, Tod eines Elternteils oder eines Kindes oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Antragstellung.

Wenn das „hinten und vorne nicht reicht“ dieses Ausmaß erreicht hätte, dann könnte AN vom AG die Beendigung der Elternzeit verlangen, sonst ist sie auf seinen Goodwill angewiesen.

VG
EK