Abbruch einer Berufsfachschule

Hallo liebe User,

ich habe ein relativ spezielles Problem und bereits das Internet durchforstet, aber keine konkrete Antwort darauf gefunden. Darum hoffe ich, dass jemand aus dem Forum Hilfe geben kann. Hier einmal die ausführliche Schilderung:

Ich selbst arbeite seit mittlerweile über einem Jahr in München und pendle jedes Wochenende zu meiner Freundin nach Sachsen-Anhalt. Diese besucht seit August letzten Jahres die Berufsfachschule in der Fachrichtung Kauffrau für Bürokommunikation. Nun planen wir, zusammen dauerhaft nach München zu ziehen.

Zu diesem Zwecke würde Sie natürlich gern die Berufsfachschule abbrechen, um in München eine duale Ausbildung zu beginnen (die sie in Sachsen-Anhalt nicht bekommen hat und aus diesem Grunde auch die Berufsfachschule besucht - sozusagen als Notanker).

Allerdings hat sie von einer gewissen Stelle an der Schule die Info bekommen, dass sie frühestens nach Ablauf eines Jahres die Schule verlassen kann, da für sie Berufsschulpflicht bestünde. Dies klingt für uns allerdings relativ eigenartig, da die Schule versichert, dass jemand, der beispielsweise zu einem beliebigen Zeitpunkt eine „echte“, also duale Ausbildung bekommt, jederzeit aufhören könne.

Meine Freundin ist im Übrigen 18 Jahre alt, hat die mittlere Reife und somit 10 Jahre ihrer Schulpflicht bereits erfüllt. Kann sie nun tatsächlich verpflichtet werden, mindestens ein Jahr dieser „Ausbildung“ zu absolvieren? Was wäre, wenn sie diese Berufsfachschule garnicht besucht hätte und keinen Ausbildungsplatz bekommen hätte? Hätte sie auch dann jemand zwingen können, ein weiteres Jahr lang eine Schule zu besuchen? Eine normale Ausbildung, die den Besuch einer Berufsschule einschließt, kann doch schließlich auch jederzeit beendet werden (auch im ersten Jahr), wodurch man auch hier die Berufsschule vorzeitig verlassen würde.

Auf den Punkt gebracht: ist diese Information korrekt, dass sie tatsächlich dieses eine Jahr absolvieren muss, oder gibt es Möglichkeiten, wie sie vorzeitig aussteigen kann (um eine duale Ausbildung zu bekommen, muss sie natürlich auch Termine in München wahrnehmen, bei denen eine gewisse Ortsnähe von Vorteil wäre, aber unter den Umständen nicht gegeben ist).

Vielen, vielen Dank schonmal an alle, die sich dem Problem annehmen!

Hallo Andreas.
Die Schulpflicht ist, wie fast alles in diesm Bereich, in den Bundesländern jeweils ein wenig unterschiedlich geregelt, aber nicht sehr.

Vorausgesetzt deine Freundin ist in Sachsen Anhalt schulpflichtig, bedeutet das, dass sie bis zu deren Ende verpflichtet ist eine Schule zu besuchen. In der Regel besteht 12 Jahre lang Schulpflicht oder bis zum Ende einer mindestens einjährigen vollschulischen Berufsausbildung.
Das ist wahrscheinlich das, was man deiner Freundin in SA gesagt hat. Sie ist aber nicht verpflichtet eine bestimmte Schule - wie die BFS - zu besuchen. Sie kann die Schule und Schulform wechseln. Wenn sie aber erst im August eine Lehre antritt, kann sie nicht bis dahin nicht zur Schule gehen.
Sollte eine bayrische Kammer ihr einen Ausbildungsvertrag für einen früheren Zeitpunkt ausstellen (für die meisten Ausbildungen sehr ungewöhnlich), würde sie mit dem Besuch der Berufschule für diese Ausbildung dann auch jederzeit ihrer Schulpflicht genügen.
Mit dem Wohnortwechsel nach München unterliegt sie übrigens sofort dem bayrische Schulgesetz, was sich in diesem Punkt aber kaum unterscheiden dürfte, also am besten dort noch mal erkundigen, wie man dies handhaben würde.

Gruß
Werner

Hallo Andreas,

ich kann Werner nur beipflichten. Wenn man in Bayern seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hat (das habt ihr ja nach dem Umzug) und die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt, unterliegt man der „bayerischen“ (Berufs-)Schulpflicht. Diese leistet man entweder mit einem Jahr Vollzeitschule oder mit drei Jahren Teilzeitschule ab.
Vollzeitklassen sind zB Jungarbeiterklassen oder Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Teilzeitklassen sind die klassische Berufsschulklassen im dualen System, auch Jungarbeiterklassen gibt es in Teilzeit.

Es kann deine Freundin aber niemend zwingen in der BFS zu bleiben und deshlab nicht umzuziehen.

Grüße
Wawi

Hallo Andreas,

nach bayrischem Schulgesetz ist es so das nach 9 Schuljahren (z. B. Hauptschule) ein BGJ Jahr oder Berufsschule verpflichtend ist.

Mit Mittlerer Reife = 10 Schuljahre hat man keine Berufsschulpflicht, falls man keine Ausbildung beginnt. Mit Abschluß eines Ausbildungsvertrages lebt die Berufsschulplicht wieder auf.

Das heißt für Euch, schmeißt deine Freundin die Ausbildung, am besten mit der Begründung Sie möchte eine anderst geartete Ausbildung beginnen, dann erlischt auch die Berufsschulpflicht.

Die Begründung ist wichtig, da man einen Ausbildungsvertrag nicht einfach kündigen kann. Aber der Hinweis das Sie nun Gärtnerin, …
lernen möchte ist schon genug.

Hoffe Euch etwas geholfen zu haben

Viel Glück

Jakob Waldinsperger

PS: Die IHK´s und die Handwerkskammern lassen einen Lehrvertrag an dem Tag beginnen, welchen der Ausbildungsbetrieb und der Auszubildende, in den Lehrvertrag schreiben. Lediglich die Termine für die Abschlußprüfungen, die geben die Kammern vor.