Abbruch Zahnarztbehandlung

Hallo, habe folgende Probleme und hoffe, daß mir jemand weiterhelfen kann. Habe vor zwei Jahren einen Heil- und Kostenplan (für insgesamt 8 Zähne) beim Zahnarzt bekommen (inkl. eines Zahns mit einer privaten Implantat-Leistung). Begonnen hat der Zahnarzt mit der privaten Leistung für das Implantat (CT, Vermessung etc), obwohl ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, daß ich sehr krank bin, auf einen Termin in einer Spezialklinik warte und wahrscheinlich nicht in den nächsten 3-4 Monaten mit der Behandlung anfangen kann. Das CT z.Bsp. zeigt ja immer den aktuellen Status und kann (meiner Meinung nach) nach 4 Monaten schon überholt sein. Das wurde vom Zahnarzt verneint. Er wolle mit der Behandlung anfangen, weil sonst der Heil- und Kostenplan nicht mehr gilt (wenn man ihn ein halbes Jahr „liegenläßt“) Lieder habe ich mich darauf eingelassen und die Pläne auch unterschrieben. Nun bin ich so krank, daß ich die Behandlung für 8 Zähne nicht schaffe…aber ein Zahn muß dringend überkront werden. Habe den Zahnarzt gebeten, den Plan (in Absprache mit der Kasse, die nichts dagegen hat) zu splitten. Das lehnte er (mit der Begründung einer systhemischen Behandlung) ab. Inzwischen habe ich eine andere Zahnärztin gebeten, mir den einen Zahn zu überkronen. Dazu hat sie meine Krankenakte angefordert. Auch die Herausgabe der Akte lehnt der Zahnarzt ab und fordert vorher die Bezahlung einer Rechung über die bereits erbrachte Leistung in Höhe von 480 Euro.
Unter welchen Umständen hat ein Patient das Recht, eine bereits begonnene Behandlung abzubrechen ?
Kann er für einen unverschuldeten Abbruch (denn ich habe ja zuerst um eine Splittung gebeten) derart „haftbar“ gemacht werden ?
Hätte der Zahnarzt die Behandlung überhaupt beginnen dürfen, obwohl eine Weiterbehandlung nicht absehbar war ?
Hat der Zahnarzt das Recht, die Herausgabe der Akten zu verweigern ?

Würde mich sehr über Hilfe freuen.

Herzliche Grüße
Maud

Hallo Maud,  

habe ich das richtig verstanden, dass der geschilderte Vorgang 2 Jahre zurückliegt?  

In der Tat ist es richtig, dass die Kassenbewilligung des HKP nur für 1/2 Jahr gilt, aber in besonderen Fällen (wie bei Ihnen) vom ZA mit Begründung bei der Kasse nochmal eingereicht werden kann und diese die Bewilligung dann nochmal verlängern kann.  

Wie gut und intensiv war das Auklärungsgespräch des ZA’s, bevor Sie den HKP unterschrieben haben?Sie hatten ihn ja von Ihrer angespannten gesundheitlichen Situation unterrichtet und selber Bedenken zu solch aufwendiger Sanierung geäußert.
Warum hat er Sie zu solch umfassenden Maßnahmen gedrängt?

Wie sieht die Rechnung über die 480€ aus? Diese muss bis ins einzelne spezifiziert sein für jeden Behandlungsschritt.Was wurde bisher außer Diagnostik an wirklicher Behandlung ausgeführt, was davon übernimmt die Kasse - - - das muss alles deutlich ersichtlich sein. 

Ihr ZA kann die Herausgabe der Behandlungsunterlagen in Kopie, für die Sie eventuell die Kosten übernehmen müssen, nicht verweigern.Sie selber haben ein Recht zur Einsicht in die Behandlungsunterlagen. 

Ich würde nochmal mit der offensichtlich aufgeschlossenen Krankenkasse ein Gespräch führen und mich beraten lassen. 
Zur Einigung in solchen Rechtsfragen oder bei Unzufriedenheit mit der Behandlung gibt es bei den Zahnärztekammern einen Schiedsausschuss, der Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen könnte. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse nach der Adresse der zuständigen Stelle und nehmen Sie dort Kontakt auf. 

Wenn ich Ihnen mit meinem Beitrag weitergeholfen habe, würde ich mich über ein positives feedback in Form eines Sternchens ( * ) auf meinem Profil sehr freuen. 

Viel Erfolg und die besten Wünsche für Ihre gesundheitliches Befinden! 

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Schotten

Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen und dann können Sie jederzeit abbrechen - zumal es ja ein recht frühes Stadium der Behandlung zu sein scheint. Der ZA darf die Behandlungsunterlagen nicht als Pfand benutzen wenn sie dringend zur Weiterbehandlung benötigt werden. Da der Beginn der behandlung bereits weit zurückliegt und der HKP sowieso abgelaufen ist, verstehe ich das Problem des Kollegen jetzt nicht. MfG, ZAM

Es wäre vielleicht nicht schlecht zu erfahren, welche Leistungen erbracht worden sind. Das CT ist doch sicher nicht in der Zahnarztpraxis gemacht worden!
Was ist unterschrieben worden, lediglich der Heil-und Kostenplan, was für private Vereinbarungen auf welcher Basis?
Welche konkreten Massnahmen sind durchgeführt worden, lediglich der Vorbehandlungskomplex?
Insgesamt erscheint der angeforderte Betrag mit den hier vorliegenden Schilderungen in einem gewissen Missverhältnis zu stehen.
Unabhängig von der Frage, ob der Behandler verpflichtet ist seine Unterlagen herauszugeben, sind sie auch völlig überflüssig und haben keinerlei Einfluss auf eine fachgerechte Weiterbehandlung.
Sofern man Ihnen hier nicht weiterhelfen kann, sollten Sie dem bereits ergangenen Hinweis nachgehen und sich an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes wenden.
Viel Erfolg