Hallo, habe folgende Probleme und hoffe, daß mir jemand weiterhelfen kann. Habe vor zwei Jahren einen Heil- und Kostenplan (für insgesamt 8 Zähne) beim Zahnarzt bekommen (inkl. eines Zahns mit einer privaten Implantat-Leistung). Begonnen hat der Zahnarzt mit der privaten Leistung für das Implantat (CT, Vermessung etc), obwohl ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, daß ich sehr krank bin, auf einen Termin in einer Spezialklinik warte und wahrscheinlich nicht in den nächsten 3-4 Monaten mit der Behandlung anfangen kann. Das CT z.Bsp. zeigt ja immer den aktuellen Status und kann (meiner Meinung nach) nach 4 Monaten schon überholt sein. Das wurde vom Zahnarzt verneint. Er wolle mit der Behandlung anfangen, weil sonst der Heil- und Kostenplan nicht mehr gilt (wenn man ihn ein halbes Jahr „liegenläßt“) Lieder habe ich mich darauf eingelassen und die Pläne auch unterschrieben. Nun bin ich so krank, daß ich die Behandlung für 8 Zähne nicht schaffe…aber ein Zahn muß dringend überkront werden. Habe den Zahnarzt gebeten, den Plan (in Absprache mit der Kasse, die nichts dagegen hat) zu splitten. Das lehnte er (mit der Begründung einer systhemischen Behandlung) ab. Inzwischen habe ich eine andere Zahnärztin gebeten, mir den einen Zahn zu überkronen. Dazu hat sie meine Krankenakte angefordert. Auch die Herausgabe der Akte lehnt der Zahnarzt ab und fordert vorher die Bezahlung einer Rechung über die bereits erbrachte Leistung in Höhe von 480 Euro.
Unter welchen Umständen hat ein Patient das Recht, eine bereits begonnene Behandlung abzubrechen ?
Kann er für einen unverschuldeten Abbruch (denn ich habe ja zuerst um eine Splittung gebeten) derart „haftbar“ gemacht werden ?
Hätte der Zahnarzt die Behandlung überhaupt beginnen dürfen, obwohl eine Weiterbehandlung nicht absehbar war ?
Hat der Zahnarzt das Recht, die Herausgabe der Akten zu verweigern ?
Würde mich sehr über Hilfe freuen.
Herzliche Grüße
Maud