Abbrucharbeiten

Hallo,

Was muss eine bei einem Auftrag für Abbrucharbeiten berücksichtigen? Angebot beinhaltet Diese Satz „Garantie und Gewährleistung für die fachliche Ausführung der Vorunternehmen kann und wird unserseits nicht übernommen.
Bei Auftragserteilung und Ausführung ohne Stützpfeiler werden unserseits Hinweise zu statischen Nutzung übergeben.“

Bedeutet das dass der Auftrag Ausführer Haftung übernimmt falls die Risse entstehen nach der Abbrucharbeiten

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo,

der Satz bedeutet im Grunde nix weiter als das die Firma X, die jetzt die Abbrucharbeiten übernimmt für eventuelle Schäden nicht aufkommt, wenn diese durch Bauarbeiten verusacht worden, die früher stattfanden.

Am Beispiel würde das so aussehen:

Man reißt eine Zimmerwand ein, um z. B. eine Wohnküche zu haben, versehentlich beschädigt man dabei den tragenden Stützpfeiler der Wand. Das ist aber nicht weiter schlimm, da es nicht zu statischen Problemen führt.
1 Jahr später stellt man fest man möchte gerne eine weitere Wand, welche ebenfalls den obigen tragenden Pfeiler berührt, abreißen oder teilweise entfernen. Bei den Abbrucharbeiten wird dann durch Firma X festgestellt das der Pfeiler schon vorher beschädigt wurde.
Kommt es nun zu Rissen o. ä. durch die Abbrucharbeiten, die auf die vorherige Pfeilerbeschädigung zurückzuführen sind (vllt. hält er nun die Gesamtlast nicht mehr), dann trägt Firma X die Haftung für den Schaden nicht!!!

Danke für die Antwort. Klingt so, falls irgendwas schief läuft können immer auf „schlecht gebaut“ verschieben werden :smile:. Muss man sont noch etwas berüksichtigen um später rechtlicher probleme zu absichern? Es geht um einen Abruch der Zwieschenwände in einem Einfamienlen Haus.