Abbuchung erfolglos = sofortige Vertragskündigung?

Hallo! Man soll sich hier abstrakt halten, also so:

Der Fall:
Kurz nach dem Wechsel zu einem neuen Stromversorger bucht der die Monatsrechnung ab, doch die Abbuchung scheitert. Daraufhin schickt der eine sofortige fristlose Kündigung des Vertrages, ohne dem Betroffenen vorher eine Mahnung geschickt zu haben.

Die Randbedingungen:
Der Betroffene hatte den Fehler schon vorher bemerkt und den Betrag daraufhin „von Hand“ überwiesen.
Und die AGBs, auf die sich der Energieversorger bei der fristlosen Kündigung beruft, wurden vorab nicht zugestellt und der Link darauf im Netz ist tot.

Bei dem Fall wundert mich vor allem die sofortige Kündigung ohne vorherige Mahnung, weil ich von sowas bisher noch nie gehört hatte.

Danke für jeden (wenn auch natürlich rechtlich unverbindlichen) Hinweis!

Es ist weit verbreitet, dass immer erst gemahnt werden muss. Muss aber nicht, kann.
Und die AGB müssen m.E. nicht erst postalisch zugestellt sein, um sich darauf berufen zu können.
Ein bißchen kann ich den Anbieter verstehen, ist ja nun nicht gerade ein guter „Start“, oder?

Miteinander REDEN hilft oft.