Hallo! Man soll sich hier abstrakt halten, also so:
Der Fall:
Kurz nach dem Wechsel zu einem neuen Stromversorger bucht der die Monatsrechnung ab, doch die Abbuchung scheitert. Daraufhin schickt der eine sofortige fristlose Kündigung des Vertrages, ohne dem Betroffenen vorher eine Mahnung geschickt zu haben.
Die Randbedingungen:
Der Betroffene hatte den Fehler schon vorher bemerkt und den Betrag daraufhin „von Hand“ überwiesen.
Und die AGBs, auf die sich der Energieversorger bei der fristlosen Kündigung beruft, wurden vorab nicht zugestellt und der Link darauf im Netz ist tot.
Bei dem Fall wundert mich vor allem die sofortige Kündigung ohne vorherige Mahnung, weil ich von sowas bisher noch nie gehört hatte.
Danke für jeden (wenn auch natürlich rechtlich unverbindlichen) Hinweis!