Abbuchung ohne unterschrift?

liebe experten!

ich habe gestern miterlebt, wie jemand von der firma „lottoverbund“ angerufen wurde unter dem vorwand, 474 € gewonnen zu haben.

eine kurze internetrecherche hat bestätigt, daß diese firma die daten, die sie eh schon hat, bestätigen läßt, um dann monatlich 79 € vom konto des betrogenen abzubuchen. natürlich sieht man auch von den versprochenen 474 € nie auch nur einen cent. an sich alles nicht so tragisch, die daten haben die offenbar vorher schon, und wenn das geld erst mal abgebucht ist, kann man es bei der bank zurückholen und die abbuchungen sperren.

ich habe mich allerdings gefragt, wie es denn funktioniert, daß eine firma ohne einen schriflichen auftrag geld von einem konto abbuchen darf (sie schneiden zwar einen teil des telefongesprächs mit, aber das könnte man leicht faken).

wenn es reicht, die kontonummer zu kennen und eine telefonische zusage zu haben, könnte man doch selbst bei der entsprechenden firma die versprochenen 474 € abbuchen lassen. wenn es nicht reicht, wieso führen die banken den betrügerischen auftrag durch?

Moin,

ich habe mich allerdings gefragt, wie es denn funktioniert,
daß eine firma ohne einen schriflichen auftrag geld von einem
konto abbuchen darf

Firma beteiligt sich bei ihrer Hausbank am Lastschriftverfahren.
Firma stelle eine Lastschrift mit Deinen Kontodaten aus.
Geld wird abgebucht.

Eine Unterschrift oder ein Nachweis für die Berechtigung zum Abbuchen wird nicht benötigt.

Erst wenn Du widersprichst und die Firma glaubt, berechtigt zu sein, könnte es sein, dass diese von Dir in Auftrag gegebende Einzugsermächtigung verlangt wird.

wenn es reicht, die kontonummer zu kennen und eine
telefonische zusage zu haben, könnte man doch selbst bei der
entsprechenden firma die versprochenen 474 € abbuchen lassen.

Nein, weil Deine Hausbank Dir sicher nicht erlaubt hat, Lastschriften einzureichen. Wenn doch, dann: Ja, das kannst Du.

wenn es nicht reicht, wieso führen die banken den
betrügerischen auftrag durch?

Weil sie nicht bei jeder der hunderten von Lastschriften eine Prüfung machen wollen. Sie müssten ja bei jeder Lastschrift die Einzugsermächtigung anfordern, weil die ja beim Zahlungsempfänger liegt und nicht bei der Bank des Zahlungspflichtigen. Und das Lastschrift-Formular sieht aus wie ein normaler Überweisungsträger und hat auch keine Möglichkeit, dass man diese Einzugsermächtigung mitgeben kann. Es wird ja ohnehin alles beleglos gebucht, so dass es diese Möglichkeit gar nicht gibt.

Die Bank weiß also nichts von Betrügereien, dafür darfst Du das Geld ja auch zurückbuchen lassen, was Du bei von Dir selbst ausgestellten Überweisungen nicht kannst.

Gruß,
-Efchen

vielen dank, gut erklärt, stern.

das heißt, firmen bekommen von ihrer bank die möglichkeit, lastschriften auszustellen, ohne daß das geschäftsmodell großartig geprüft wird?

Hallo,

(sie schneiden zwar einen teil des
telefongesprächs mit.

Auch das ist m. E. unzulässig, ohne vorher eine Genehmigung des Angerufenen eingeholt zu haben.

Gruß:
Manni

Das Geschäftsmodell hat doch mit der Zahlungsart nix zu tun.

Ergänzend möchte ich anfügen, dass es - wenn wir schon Betrug vorraussetzen - auch möglich wäre, einfach irgendwelche Unterschriften auf die Belege zu kritzeln.

Woher soll die Bank in Flensburg wissen, wie der Kunde YX aus Sonthofen unterschreibt??

Daher kann das ganze nur im Widerspruchsverfahren geklärt werden.

so wie ich das verstanden habe fragen sie vorher.

Die Kriterien dafür kenne ich nicht.
Aber das wird sicher auch nicht nur Firmen vorbehalten sein.
Ich vermute allerdings, dass man schon einen gewissen Bedarf für sowas haben muss, aus Jux und Dollerei wird man Lastschriften nicht genehmigt bekommen.

Hi

Die Kriterien dafür kenne ich nicht.

Die sind auch nicht einheitlich geregelt.

für sowas haben muss, aus Jux und Dollerei wird man
Lastschriften nicht genehmigt bekommen.

Das stimmt. Bei uns muß der Kunde unter anderem eine ausgezeichnete Bonität aufweisen, damit er überhaupt die Genehmigung für Lastschriften erhält.

Sollte es häufig zu Rückrechnungen von Lastschriften kommen, dann wird kontrolliert, woran das liegt und die Genehmigung notfalls auch wieder entzogen.

Gruß
Edith

Hallo HighQ

Woher soll die Bank in Flensburg wissen, wie der Kunde YX aus
Sonthofen unterschreibt??

heute weiß ich dass es nicht so ist. Aber bis vor ein paar Jahren war ich auch der Meinung die Abbuchung über eine Abbuchungserlaubnis würde folgendermaßen ablaufen:

Der Kunde gibt einer Firma eine unterschriebene Abbuchungserlaubnis.

Diese Firma schickt die Abbuchungserlaubnis einmal an die Bank des Kunden.

Die Bank des Kunden überprüft die Unterschrift auf der Abbuchungserlaubnis und im Computer wird vermerkt dass diese Firma Geld vom Konto des Kunden abbuchen darf.

Solange der Kunde die Abbuchungserlaubnis bei seiner Bank nicht widerruft, werden nun Lastschriften der Firma eingelöst.

Sobald der Kunde seine Abbuchungserlaubnis bei seiner Bank widerruft, werden die Lastschriften dieser Firma nicht mehr eingelöst.

Also im Prinzip ähnlich wie bei einer Kontovollmacht. Dabei wird ja auch einmal die Vollmacht erteilt, und erst dann kann der Bevollmächtigte bis auf Widerruf der Vollmacht Geld abheben.

Wie gesagt, heute weiß ich dass es nicht so ist. Aber damals habe ich geglaubt es wäre so. Und wie dass Beispiel mit der Kontovollmacht zeigt, könnte es auch genau so funktionieren.

Gruß Horst

Hallo,

heute weiß ich dass es nicht so ist. Aber bis vor ein paar
Jahren war ich auch der Meinung die Abbuchung über eine
Abbuchungserlaubnis würde folgendermaßen ablaufen:

der Unterschied zwischen Abbuchungsauftrag und Einzugsermächtigung wird in FAQ:2934 erklärt.

Gruß
Christian

Wenn man den Abbuchungsauftrag (bei dem der Kunde im übrigen nicht widersprechen kann) und das Lastschriftverfahren (bei dem der Kunde bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss widersprechen kann) in einen Topf wirft, kommt so was dabei raus :wink:

Christian hat wie immer schon auf die richtige FAQ verwiesen.

Gruss Ivo

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