Hallo.
Ich hoffe, ich bekomme die Beschreibung verständlich zusammen, ansonsten bitte nochmal nachfragen.
Wir nehmen mal einen Mieter M, der bei Stromanbieter F einen Vetrag zur Stromlieferung abgeschlossen hat. Mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr wird der Vertrag durch M gekündigt und zu einem anderen Anbieter gewechselt.
Einige Wochen später erstellt F die Schlussrechnung. Mit dieser Rechnung ist M nicht einverstanden, da ein vorher versprochener (und auch in der Vertragsbestätigung erwähnter) Neukundenbonus fehlt.
M kontaktiert F und weist auf die fehlerhafte Abrechnung hin. Ein paar Tage später antwortet F, aus ihrer Sicht sei alles korrekt, man solle die Unterlagen einreichen, aus denen der Anspruch sich herleitet.
Zwischenzeitlich bucht F den Rechnungsbetrag vom Konto des M ab.
M kommt dem Wunsch nach und sendet Kopien der entsprechenden Unterlagen und setzt eine Frist von 2 Wochen, die Rechnung zu korrigieren und den Bonus zu überweisen.
Diese 2 Wochen vergehen ergebnislos ohne weitere Antwort von F.
Was kann M machen?
Ich sehe ein paar Optionen, von denen ich mir nicht sicher bin, was am sinnvollsten ist. Vielleicht hat ja jemand einen Ratschlag:
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M lässt die Abbuchung des Rechnungsbetrags bei der Bank stornieren. Dieser Betrag nur knapp 3 Euro niedriger ist als der Neukundenbonus. M würde dann ggf. auf die 3 Euro verzichten. Wäre M berechtigt, sich die Abbuchung zurückzuholen? Oder könnte F dann gegen M vorgehen (Schufa-Eintrag, Mahnverfahren, …)?
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M wendet sich an die Verbraucherzentrale und hofft, dort Hilfe zu erhalten. Bringt das überhaupt was, außer den Kosten, die man dort lassen muss?
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M beauftragt einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Ansprüche. Wenn es sich um einen Betrag in Höhe von 80 Euro handeln würde, wie viel würde der Anwalt ungefähr kosten? Müsste F diese Kosten dann später übernehmen?
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Vielleicht gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die ich bisher nicht sehe? Außer den Neukundenbonus in den Wind zu streichen, dazu ist M nicht bereit.
Wenn M vorher gewusst hätte, dass F sich weigern wird, den Bonus auszuzahlen, hätte M den Vertrag entweder gar nicht abgeschlossen, oder aber bei einer Preiserhöhung nach ein paar Monaten direkt gekündigt und nicht ein Jahr durchgehalten.
Vielen Dank,
Sebastian.
