Abbuchung vom Konto. Was unternehmen?

Hallo Gemeinde,
ein großes Telekommunikationsunternehmen mit A hat von meinem Konto einen Betrag in Höhe von 25,34€ abgebucht.
Ein Vertrag kam nie zu stande, da das verstrochenen DSL nicht verfügbar war. Die Kündigung (wurde Bestätigt) des noch nicht zu standegekommenen Vertragsverhältnisses geschah schon vor 2 Monaten.
Kann ich damit einfach zur Bank gehen und denen sagen das die gar keine Einzugsermächtigung haben?!
Ich habe nähmlich keine Lust die teure xxx Hotline (upps) anzurufen um mich 15 Minuten mit einer Maschiene zu unterhalten.
Gruß,
Micha

Hallo Gemeinde,
ein großes Telekommunikationsunternehmen mit A hat von meinem
Konto einen Betrag in Höhe von 25,34€ abgebucht.
Ein Vertrag kam nie zu stande, da das verstrochenen DSL nicht
verfügbar war. Die Kündigung (wurde Bestätigt) des noch nicht
zu standegekommenen Vertragsverhältnisses geschah schon vor 2
Monaten.
Kann ich damit einfach zur Bank gehen und denen sagen das die
gar keine Einzugsermächtigung haben?!
Ich habe nähmlich keine Lust die teure Arcor Hotline (upps)
anzurufen um mich 15 Minuten mit einer Maschiene zu
unterhalten.
Gruß,
Micha

einfach zurückbuchen lassen und bei xxx schriftlich melden.

Hallo,

Kann ich damit einfach zur Bank gehen und denen sagen das die
gar keine Einzugsermächtigung haben?!

nein, Du kannst denen erzählen was Du willst, es reicht aber auch schon, einfach nur der Auftrag, die Lastschrift zurückzugeben.

Gruß
Christian

hallo micha,

du hast 6 wochen zeit, diese buchung bei deiner bank wieder rückgängig zu machen. danach sollte auch automatisch deren einzugsermächtigung erlöschen.

falls dem grossen anbieter da was nicht passt, wird er sich schon bei dir melden. ;o)

viele grüsse
whitby

Hallo,

du hast 6 wochen zeit, diese buchung bei deiner bank wieder
rückgängig zu machen.

man hat sechs Wochen Zeit, aber nicht ab der Buchung sondern ab dem Zeitpunkt des nächsten auf die Buchung folgenden Rechnungsabschlusses.

danach sollte auch automatisch deren
einzugsermächtigung erlöschen.

Wieso sollte das so sein?

Gruß
Christian

ahhhh, mein „liebling“ *schmunzel*

Wieso sollte das so sein?

weil mir mein netter sachbearbeiter von meiner hausbank das so gesagt hat! tschuldigung, wenn ich da evtl. eines falschen belehrt wurde. ;o)

Gruß
Christian

grüsse zurück,
tanja

Hallöchen,

Wieso sollte das so sein?

weil mir mein netter sachbearbeiter von meiner hausbank das so
gesagt hat! tschuldigung, wenn ich da evtl. eines falschen
belehrt wurde. ;o)

die Einzugsermächtigung ist eine Erklärung gegenüber dem Einreicher. Eine Lastschriftrückgabe hat auf deren Bestand keine Auswirkung.

Gruß
Christian

hi,

weil mir mein netter sachbearbeiter von meiner hausbank das so
gesagt hat!

dann sollte er mal in seinen Unterlagen nachsehen und wenn er dann eine IHK-Urkunde findet, auf der das Wort „Bankkaufmann“ steht, diese direkt an die IHK mit dem Vermerk „Irrtum des Prüfungsausschusses“ zurück schicken.

Alternativ hast Du allerdings auch etwas falsch verstanden :smile:

Grüße

Uwe