Guten Tag,wollte mal Fragen ob es Rechtens ist,das mein Handybetreiber abbuchen kann so wie er es möchte?Denn es wurde jetzt am 11.11 abgebucht obwohl der 15 jeden monats vereinbart wurde.Dadurch enstehen mir nämlich jeden monat ordentliche Rücklastschrift gebühren da ich erst am 15 meinen Lohn bekomme. Vielen Dank schon einmal für die Antworten
hallo,
wenn der 15. wirksam vereinbart wurde, möchte der vertragspartner, der sich an die vereinbarung nicht hält, die daraus entstehenden kosten sicher in voller höhe übernehmen.
lg dev
Hallo Dev,danke für deine schnelle Antwort. Ich habe jetzt mal dort angerufen und folgendes kam dabei raus. Ich sagte zu denen das am 11 abgebucht wurde,und dadurch das noch kein geld drauf ist, und ich wieder eine Rücklastschrift bekomme die nicht bezahlen möchte, da eine abbuchung zum 15 vereinbart wurde.Darauf sagte man mir sie könnten das ja nich zu 100% beeinflussen wann abgebucht wird,das wäre unmöglich.Da habe ich sie gefragt, wie es denn möglich ist, das sie oder jeder andere exakt am 1 oder am 15 eines Monats Lohn bekommt? Habe keine Antwort darauf bekommen, es sei halt nich möglich exakt abzubuchen!
wenn du die leute beim telefonieren sehen könntest, würdest du feststellen, dass die nicht mal rot werden
… beim lügen.
lastschriftaufträge können, genau wie überweisungen auch, exakt terminiert werden. falls der auftrag auf einen sonn- oder feiertag datiert ist, wird er am folgenden bankarbeitstag ausgeführt.
lg dev
Danke dir,der meinung war ich nämlich auch die ganze zeit.Dann werde ich es denen noch einmal nett und freundlich erklären,andernfalls lass ich sie davon in kenntniss setzen das mein Ra. mal drüber guckt vielleicht läuft es ja dann.Werde mich dann hier noch mal melden.
lg und einen schönen Samstag abend.
Hallo,
Lastschrifteinzüge können zwar zu einem bestimmten Termin ausgeführt werden, was aber nichts darüber sagt, wann sie beim Zahlungspflichtigen belastet werden. Die Laufzeiten liegen zwischen gleichtägig und zwei, eventuell sogar drei Tagen. Bei Überweisungen ist es im übrigen ähnlich: die Einreichung des Auftrages kann man prima steuern, ob aber das Geld am gleichen Tag, am nächsten oder am übernächsten eintrifft, läßt sich nicht ohne weiteres vorher festlegen.
Wenn die Eingabe eines exakten Tages in den Systemen des Anbieters nicht möglich ist, dann wird sich daran für Dich nichts ändern. Man könnte jetzt prüfen, ob der 15. tatsächlich Bestandteil des Vertrages ist und verlangen, daß die entstehenden Kosten übernommen werden, aber letztlich wird das zu nichts führen.
Es gibt nur zwei Lösungen: Du sorgst dafür, daß Du ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto hast (im Notfall mal zwei Monate lang etwas weniger telephonieren) oder Du wechselst den Anbieter.
Gruß
Christian
andernfalls lass ich sie davon in kenntniss setzen
das mein Ra. mal drüber guckt vielleicht läuft es ja dann
Dein Posting kann ich mir nur so erklären, daß Du irgendwas komisches geraucht hast.
-Zum einen hast Du mit 99% Wahrscheinlichkeit keinen RA (warst noch niemals im Leben bei einem RA)und prollst hier nur mit dem RA rum.
-Zum anderen kann ich mir nicht vorstellen, daß bei Dir vertraglich vereinbart wurde, daß die Lastschrift am 15. gezogen wird. In meinem Handyvertrag steht lediglich, daß im Folgemonat abgebucht wird (in der Realität erfolgt das schon ca. am 03.).
-Zum anderen rückst du Dich in ein extrem unseriöses Licht, wenn Dein Gehalt am 15. kommt, und Dein Konto bis dahin nicht für die Handy- Lastschrift gedeckt ist. Was ist, wenn Dein Gehalt mal 1 Tag später kommt?
Genau, so ist es. MfG
lastschriftaufträge können, genau wie überweisungen auch,
exakt terminiert werden. falls der auftrag auf einen sonn-
oder feiertag datiert ist, wird er am folgenden bankarbeitstag
ausgeführt.
Eine Lastschrift ist nichts anderes als eine Überweisung, nur anderherum. Genauso, wie Überweisungslaufzeiten unterschiedlich sind (je nachdem, zwischen welchen Kreditinstituten sich das ganze abspielt), sind auch LS-Laufzeiten unterschiedlich. Das wird durch die gößer werdende Fangemeinde nicht anders.
Gruß
C.
… Genauso, wie Überweisungslaufzeiten
unterschiedlich sind (je nachdem, zwischen welchen
Kreditinstituten sich das ganze abspielt), sind auch
LS-Laufzeiten unterschiedlich.
stimmt.
Das wird durch die gößer
werdende Fangemeinde nicht anders.
dadurch ändert sich aber auch nicht, dass eine auf den 15. datierte lastschrift nicht schon am 13. ausgeführt werden kann, wohl aber beim kunden z.b. erst am 17. belastet werden kann.
lg dev
Das wird durch die gößer
werdende Fangemeinde nicht anders.dadurch ändert sich aber auch nicht, dass eine auf den 15.
datierte lastschrift nicht schon am 13. ausgeführt werden
kann, wohl aber beim kunden z.b. erst am 17. belastet werden
kann.
Da ich nicht weiß, was eine datierte Lastschrift ist, verstehe ich den Satz nicht.
C.
Ok und laut deinem könnte man davon ausgehen, das du schon länger nichts mehr zu Rauchen hast. Aber darum geht es ja nicht.
Zu den anderen Sachen kann ich nur sagen,das ich zu 100% einen Ra habe was jetzt aber auch unwichtig ist.Es ging in keinster weise darum,das ich hier Prollen wollte!Ein RA ist doch unter anderem dafür da, um einem bei unwissen rat zu stehen, und evtl.dem jenigen zu seinem recht zu helfen.Aber ok, vielleicht liest es sich ja wirklich Prollig,dann entschuldige bitte.
Und das die Lastschrift am 15. gezogen wird war aber so vereinbart,weil ich denen extra sagte das ich erst am 15 Geld bekomme.
Vielleicht geht es ja wirklich nicht,oder die haben einfach ja ja gesagt und war denen dann egal!
Unseriöses Licht?!? Der eine bekommt am 1.geld und ist am 25.Pleite Der andere bekommt am 15.Geld und ist am 10 Pleite. Und wenn das geld mal 1 Tag später kommt,dann trage ich halt die Rücklastschrift.
mfg