Abbuchungen vom Konto durch die Bank

Hallo,

darf die Bank eine Betrag, der zur Gutschrift einem Konto gutgeschrieben wurde, wieder von der Bank zurückgebucht werden?

Hintergrund: Eine Visa-Kreditkarte wurde unerlaubt mit einem Betrag von 49,90 EUR belastet. Die Bank will den Betrag nicht gutschreiben, da die Kreditkartennummer dem abbuchenden „Bezahldienst“ angeblich mitgeteilt wurde. Zuvor hat die Bank jedoch eine vorläufige Gutschrift veranlasst, die jedoch widerrufen wurde. Laut AGB der Bank ist nur eine Unterschrift oder der PIN der Kreditkarte Geschäftsgrundlage, es kann jedoch darauf verzichtet werden. Da der Betrag jedoch in keinster Weise authorisiert war, fällt dies jedoch nicht in Gewicht.

Kann irgendjemand was zur weiteren Vorgehensweise schreiben?

Danke & Gruß
Uli

Hi Uli,

die Kreditkarteausgebende Bank ist die an die du dich wenden musst. Dort reklamierst du den Betrag mit der Begründung eben diesen nicht authorisiert zu haben. Das prüfen die dann bei dem Händler der das Geld haben will, und danach erstatten sie dir bei berechtigter Reklamation den Betrag zurück.

Wenn das so nicht klappt, dann würde ich einen Beschwerdebrief an den Vorstand der Bank schreiben, mit der bitte um Klärung. Wenn das immer noch nicht hilft, kannst du dir Gedanken um einen Rechtsbeistand machen.

Grüße
Michael

Auch hallo,

darf die Bank eine Betrag, der zur Gutschrift einem Konto
gutgeschrieben wurde, wieder von der Bank zurückgebucht
werden?

Die Frage könnte man auch gut im Rechtsbrett stellen. Allgemein: das kommt auf die AGB und die Form des Kontos (Girokonto, Sparkonto, andere Konstruktion) an. Zumeist behalten sich die Banken in den AGB ein Rückbuchungsrecht (Berichtigungsbuchung, Storno, Eingang vorbehalten) vor, das gewöhnlich bis zum nächsten Rechnungsabschluß befristet ist. Daher dürfte in vielen Fällen eine Rückbuchung zulässig sein.

Hintergrund: Eine Visa-Kreditkarte wurde unerlaubt mit einem
Betrag von 49,90 EUR belastet. Die Bank will den Betrag nicht
gutschreiben, da die Kreditkartennummer dem abbuchenden
„Bezahldienst“ angeblich mitgeteilt wurde. Zuvor hat die Bank
jedoch eine vorläufige Gutschrift veranlasst, die jedoch
widerrufen wurde. Laut AGB der Bank ist nur eine Unterschrift
oder der PIN der Kreditkarte Geschäftsgrundlage, es kann
jedoch darauf verzichtet werden. Da der Betrag jedoch in
keinster Weise authorisiert war, fällt dies jedoch nicht in
Gewicht.

[FAQ:1129]
Außerdem gibt es Beweisprobleme. Das der „angebliche“ Gläubiger berechtigt und authorisiert ist, ist m.E. (rechtlich widerlegbar) zu vermuten (Anscheinsbeweis), wenn er über die nötigen Daten (Kreditkartennummer) verfügt. Wie willst Du das Gegenteil beweisen?! Genaueres zur Beweislast wäre im Rechtsbrett zu klären.

Kann irgendjemand was zur weiteren Vorgehensweise schreiben?

Nach meiner Erfahrung in anders gelagerten Fällen reagieren Banken oft empfindlich auf unerwünschte/arbeitsaufwendige Beschwerden. Die Beschreitung des Rechtsweges kann, auch bei juristischem Erfolg, zu „Schikanemaßnahmen“ der Bank bis hin zur Kündigung der Geschäftsverbindung führen. Tatsächlich hat die Bank auf Deine Reklamation hin ihren „Unwillen“ bekundet. So verstehe ich jedenfalles Deinen Text. Damit wäre zunächst zu überlegen, ob Du bereit und in der Lage wärst die Bank zu wechseln. Falls nein schreibe das Geld ab und überlege, ob eine neue Kreditkartennummer (wegen Gefahr des wiederholten Mißbrauch) zweckmäßig ist oder die Abschaffung der Karte in Betracht kommt. (Letzteres dürfte die sicherste Variante sein. Imho ist das Mißbrauchsrisiko wegen des Beweislastproblems (siehe oben) fast immer auf der Seite des Kunden. Die Banken kommen meist unbehelligt davon.)
Falls ja, solltest Du jedenfalls schriftlich (Einschreiben) dem Vorgang widersprechen und fristgerecht Widerspruch gegen den Rechnungsabschluß einlegen (Einschreiben). Dann gibt es die Möglichkeit

  1. einer Beschwerde bei der Geschäftsleitung und Darlegung der Sach- und Rechtslage laut Bank-AGB
  2. einer Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle der Banken
  3. einer Klage beim Amtsgericht.
  4. dürfte wenig Aussicht auf Erfolg haben, ist aber billig zu haben
  5. sind die Erfolgsaussichten etwas besser und auch billig. Es ist aber zu klären, ob es eine Schlichtungsstelle für die Bank gibt. Das ist je nach Art unterschiedlich. Viele Spardabanken, Volksbanken, Sparkassen und ein Teil der Privatbanken haben eine entsprechene Vereinbarung abgeschlossen. Bei dem übergeordneten Bankenverband nachfragen.
  6. mit fähigem Anwalt wohl die günstigsten Erfolgsaussichten, aber hohes Kostenrisiko.
    Bei 1. - 3. Beweisproblem (siehe oben) nicht vergessen.
    Ergänzend könntest Du prüfen ob ein Straftatbestand gegeben sein könnte (z.B. Betrug?) und eine Anzeige gegen den „angeblichen“ Gläubiger oder unbekannt erstatten.

Viel Erfolg.

Gruß
Carsten

Hallo,

Die Frage könnte man auch gut im Rechtsbrett stellen.
Allgemein: das kommt auf die AGB und die Form des Kontos
(Girokonto, Sparkonto, andere Konstruktion) an. Zumeist
behalten sich die Banken in den AGB ein Rückbuchungsrecht
(Berichtigungsbuchung, Storno, Eingang vorbehalten) vor, das
gewöhnlich bis zum nächsten Rechnungsabschluß befristet ist.

soweit richtig, bis auf das Wort „zumeist“. Die AGB der Kreditinstitute unterscheiden sich in Deutschland nur marginal und schon mal gleich gar nicht in solch relevanten Punkten.

So verstehe ich jedenfalles Deinen Text. Damit wäre zunächst
zu überlegen, ob Du bereit und in der Lage wärst die Bank zu
wechseln.

Ich glaube, da liegt ein Mißverständnis vor: Die Bank hat zunächst aus Kulanzgründen eine Gutschrift vorgenommen und sich dann über die Sachlage informiert. Daraus ergab sich, daß auf den ersten Blick kein Mißbrauch vorliegt und die Gutschrift wurde storniert. Ansprechpartner ist nun derjenige, der die Kreditkartenbelastung initiierte.

Imho ist das Mißbrauchsrisiko wegen des Beweislastproblems
(siehe oben) fast immer auf der Seite des Kunden. Die Banken
kommen meist unbehelligt davon.)

Zumal sie in diesem Fall nichts mit der Geschichte zu tun hat. Im übrigen ist die Rechtsprechung in Deutschland sehr kundenfreundlich.

Gruß,
Christian