Hallo,
im UP unter diesem wird gesagt, daß man von der eigenen Bank veranlassen kann, bei jemand anderem einen Betrag abbuchen zu lassen. Nachteil ist hierbei, daß der Schuldner die Abbuchung innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen von seiner Bank rückbuchen lassen kann - also Storno.
Daß Firmen dies können, wenn man ihnen eine Einzugsermächtigung erteilt hat, ist mir bekannt.
Kann auch eine beliebige Privatperson dies zur Gutschrift auf dem eigenen Girokonto bei ihrer Bank veranlassen, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde und wie sähen dann die Formalitäten aus? Ich denke dabei an einzelne Privatverkäufe.
Gruß,
p+p