Abbuchungserlaubnis / Lastschriftverfahren

Hallo Experten!

Wie funktioniert das Prinzip der Abbuchungserlaubnis für denjenigen, der abbucht?

Vereinfacht: Gehe ich zur Sparkasse und sage:

„Vom Herrn X darf ich 350 EUR abbuchen. Seine Kotonummer ist 123456, BLZ 65432111? Hier ist die Abbuchungserlaubnis.“

Helft einem Unwissenden!

Vielen Dank im voraus!

R.

Hallo Ralf,

bitte erst mal folgendes lesen und bei weiteren Fragen wieder melden: FAQ:843

Gruß ivo

Hallo Ivo,

vielen Dank für den Hinweis.

Die FAQ hatte ich natürlich gelesen. Was daraus nicht hervorging, sind folgenden Fragen, die ich sinnigerweise sofort hätte schreiben sollen:

1.) Liegt in der Bank ein Formular aus, das ich entsprechend ausfüllen kann?
2.) Kann ich das mit OnlineBankingSoftware machen?

Nochmals danke!

R.

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Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigungsverfahren
Hallo Ralf,

1.) Liegt in der Bank ein Formular aus, das ich entsprechend
ausfüllen kann?
2.) Kann ich das mit OnlineBankingSoftware machen?

zu 1. Naja, es muß eine Vereinbarung über den Lastschriftverkehr getroffen werden. Die schließt eine Bank aber nicht mt jedem ab. Einerseits muß ein guter Grund vorliegen, warum Du Lastschriften einziehen willst, z.B. Du bist Hausbesitzer und willst die mIete einziehen oder Du hast einen Online-Shop usw. Andererseits ist das eine Bonitätsfrage. Schließlich ist es möglich, daß eine Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren noch recht lange vom Zahlungspflichtigen zurückgegeben wird. Die Bank will sich das schon sicher sein, daß Du dann in der Lage bist, diesen Betrag, der ja dann Deinem Konto wieder belastet wird, auszugleichen. Schlicht: Man will schon sicher sein, daß Du Dich mit der eingezogenen Kohlen nicht ins Ausland absetzt (um es zu übertreiben) und die Bank auf den zurückgegebenen Lastschriften sitzen bleibt.

Zu 2. Das wäre mir neu, allein schon wegen des zu 1. gesagten.

Gruß
Christian

Online-Software
Hallo!

Die Sparkassen (zumindest die bayerischen) haben für Ihre Kunden eine Software, nennt sich SFIRM32 - damit kann man Abbuchungsaufträge online ausführen. Kostet aber meines Wissens im Jahr so an die 20 Euro.

Wenn ich die Software richtig beobachtet habe, stellt sie nur eine Art Frontend für eine T-Online-Classic-Seite dar (also BTX). Möglicherweise kann man diesen Zugang auch manuell bedienen…

~sam2810

HBCI kann das auch
Hallo,

Institute, die Homebanking via HBCI anbieten, bieten evtl. auch die Möglichkeit für Lastschriften.

Der Geschäftsvorfall „Lastschrift“ und „Sammellastschrift“ ist im HBCI jedenfalls vorhanden, die Frage ist allerdings, welche Banken das auf Seite des Banksystems und des Kundensystems anbieten.

Grüße
Sebastian

2.) Kann ich das mit OnlineBankingSoftware machen?

Zu 2. Das wäre mir neu, allein schon wegen des zu 1. gesagten.

Das gibt es schon. Selbst bei uns :wink:
Und wenn der Kunde dafür gut ist, warum sollte er es nicht auch online machen können?

Gruß Ivo