Hallo liebe Versicherungsexperten,
wie sieht es aus, wenn folgende Situation eintritt:
Kind unfallversichert mit allem Pipapo (inkl. hohe Deckung für
kosmetische Operationen, Rente etc.). Unfall tritt ein:
a) wenn Kind von der Nachbarin/Tante/Oma betreut wird
Was muss die Haftpflicht der Betreuerin bezahlen? Was
übernimmt noch die von den Eltern abgeschlossene
Unfallversicherung?
Die Haftpflicht zahlt nur wenn die Betreuerin das Kind durch Verschulden verletzt hat. Sollte das Kind nur fallen und z.B. sich dabei die Zähne ausschlagen, zahlt keine Haftpflicht. Es liegt kein verschulden vor.
Dann würde in so einem Fall nur die eigene Unfallversicherung die Zähne bezahlen. Bzw. nochmal in den Bedingungen nachlesen, ob Zähne bei den Kosmetischen-op´s enthalten sind. Es gibt Versicherer die diese Leistung bei den Kosmetischen Leistungen ausschliesen.
b) Kind fährt im Bus - nicht zur Schule - Unfall mit Schaden
tritt ein, Unfall vom Busfahrer verschuldet?
Wessen Versicherung übernimmt welche Kosten?
Sofern ein Personenschaden durch einen selbst verschuldeten KFZ-Unfall ensteht, sind die Insassen (bis auf den Busfahrer) über die KFZ-Haftfplicht abgesichert. Die HP würde in so einem Fall die Sachschäden, Personenschäden (mit Schmerzengeld) und eventl. unechte Vermögensschäden zahlen.
Die Unfallversicherung leistet dann noch zusätzlich, wenn nach 12-15 Monaten eine von Arzt festgestellt Invalidität vorliegt.
Die Privat Unfallversicherung leistet auch dann, wenn der Unfall z.B. auf den Schulweg oder in der Schule passiert.
Gehe ich richtig in der Annahme das bei Drittverschulden die
Haftpflichtversicherungen der anderen nicht immer alle
Auslagen abdecken? (Beispiel: Beim Unfall Zahverlust: Kasse
zahlt hinten keine weissen Zähne, Patient möchte aber weisse
Zähne haben, was seine Versicherungen auch abdecken würden.)
Normalerweise sollte die HP des Verursachers alle Kosten die bei einem verschuldeten Unfall entstanden sind übernehmen.
Möchte man dann natürlich Implantate als Zahnersatz haben, dann könnte ich mir vorstellen das es dabei zu Problemen kommt. Die PH könnte dann sagen, dass Sie die Kosten nur für eine normal Brücke übernimmt.
Zahlt die private Unfallversicherung die Differenz, bis in
Höhe der vereinbarten Leistungen, wenn Dritte involviert sind
und deren Haftplichtvers. etwas zahlt?
Normalerweise sollte die private Unfallversicherung zusätzlich leisten. Aber da bin ich mir bei Zahnersatz nicht so sicher. Hier könnte die HP die Kosten mit den Leistungen aus den Kosmetischen Zahlungen verrechnen.
Jedenfalls leistet die Unfallversicherung nach dem Grad, der nach 12 Monaten festgestellten Invalidität. Auch wenn die HP des Gegners schon geleistet hat. Da wird nichts verrechnet.
Oder zahlt die private
Unfallversicherung nur für selbstverschuldete Unfälle? Oder
alles, was im Falle eines Unfallschadens bzw. Invalidität
vereinbart wurde?
ja - die Private Unfallversicherung leistet bei selbstverschuldeten und von dritten verursachten Unfälle.
Wer kann mir helfen, mich in diesem Versicherungswirrwar ein
wenig zu orientieren? Ah, und noch was - wer zahlt, wenn es,
wie wohl oft in der Praxis, erst mal nicht geklärt ist, wer
Schuld ist. (Der Schuldige seine Schuld nicht bekennt und
begutachtet und prozessiert werden muss, bis alles klar ist.)
Sobald nach 12 Monaten immer noch eine Invalidität vorliegt, wird die eigene Unfallversicherung innerhalb von max. 3 Monaten Leisten. Nach 12 Monaten muß der Arzt einen Bericht ausstellen, den man dann bei seiner Versicherung einreicht.
Sollte klar sein das z.B. ein Bein steif bleibt, kann man sich die Todesfallsumme als Vorrauszahlung auszahlen lassen. Diese Zahlung wird dann mit der Invaliditätsleistung verrechnet.
Um bei einem Rechtsstreit, die Ansprüche bei der HP vom Verursacher schnellstens durchzusetzen, empfiehlt sich eine Rechtschutzversicherung.
Viele Fragen, ich weiß. Vielleicht kann ich ja wenigstens ein
paar beantwortet bekommen …
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Ama
Ich hoffe ich konnte einige Fragen zu Deiner Zufriedenheit beantworten.
Gruß Raumpilot