… Nachbarhaus
Hallo,
wir haben einen Neubau geplant der einseitig an ein bestehendes Objekt angebaut werden soll.
Dieses Objekt ist aber nur einen Meter von der Strasse entfernt und so müssen wir unser Haus nach hinten versetzt anbauen, da die Strasse schräg verläuft.
Der Nachbar hat in diesem Bereich einen Innenhof mit Ablaufrinnen etc., daher können wir nicht die geforderten Ausschachtungen dort vornehmen.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit den Keller gegen Erdreich abzudichten, wenn er direkt an die Grenze gebaut wird und kein Platz zum nachträglichen Abdichten und isolieren besteht? Ist das vllt. ein zu hoher finanzieller Aufwand ?
Besten Dank
Hallo !
Baurechtlich muss das natürlich alles vorher abgeklärt werden,ob es grundsätzlich möglich ist direkt anzubauen. Das gibts ja in der Stadt,wo Haus an Haus,giebelseitig angebaut ist,also direkt auf der Grenze.
Dann die „üblichen“ Probleme,das vorhanden Haus zu schützen,für die Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück.
Es muss aufwändig unterfangen werden,damit das vorh. Nachbarfundament nicht absinkt.
Ein Kellergeschoss macht es nicht einfacher.
Man kann ja nun nicht von außen isolieren,also gegen Bodenfeuchte(einfachste Form) schützen.
Ersatz könnte ein besonderer Beton(statt Mauerwerk) bieten,der wegen seiner Dicke und Beschaffenheit keine Nässe durchlässt (WU-Beton).
Zu den Kosten kann ich so nichts sagen,es hängt sehr von der Örtlichkeit ab.
Aber grundsätzlich gehen allein in den Erdbereich(Unterfangung,Keller) sicher mehr als 1/3 der Baukosten.
MfG
duck313