Abeitsrecht in Homeoffice für Ausländer

Thema Homeoffice, arbeiten aus dem Ausland.

Durch die gerade von der Bundesregierung durchgeführten Anwerbeaktionen im Ausland, auch außerhalb der EU, wird ein IT-Spezialist angeworben.
Er durchläuft alle rechtlichen Fallstricke und findet einen gut bezahlen Job in einem IT-Unternehmen.
In diesem IT-Unternehmen ist Homeoffice das bevorzugte Arbeitsmodell, so das der Ausländer nach der Einarbeitung von sein neues Zuhause in Deutschland arbeiten kann.
Nach 12 Monaten überlegt er, wenn er sowieso nur von Zuhause in Deutschland arbeitet kann er dieses auch aus seinem Heimatland (3. Land) realisieren.

Sein Arbeitgeber stimmt ihm zu und will ihn keine Hindernisse in den Weg legen.
Der Wohnsitz in der BRD wird wieder komplett aufgegeben nicht jedoch der Arbeitsvertrag.

Allerdings stellen sich jetzt folgende Fragen:

  • Wo und nach welchem Recht müssen Steuern für den Arbeitnehmer bezahlt werden?
  • Wie sieht es mit den SV Anteilen aus (KK, RV, PV, usw.)?

Es stellen sich noch mehr Fragen. Mein Arbeitgeber schließt z. B. HomeOffice in einem anderen Land aus, als der Arbeitsvertrag gilt.

Hintergrund ist, dass viel zu beachten ist. In welchem Land fällt Lohnsteuer an? Damit einhergehend müssen dann auch die Regel des Landes angewendet werden. Ähnlich Frage ist es bei der Sozialversicherung gegeben … und selbst bei den rechtlichen Regelungen bzgl. Arbeitnehmersicherheit und -schutz muss hier gut hingeschaut werden.

Neben der Klärung ist da dann auch noch der Umstand, dass der Arbeitgeber plötzlich mit den Behörden in den „Tätigkeitsland“ zu tun bekommt. Das kann schnell ein hoher Aufwand für ihn werden … und das ggf. für nur einen Mitarbeiter.

Vgl. https://www.ingenieur.de/karriere/arbeitsrecht/homeoffice-im-ausland-so-gelingt-mobiles-arbeiten/

Seiner nicht:

Äh, das waren doch seine Fragen:

:roll_eyes:

@Aprilfisch, Ideen?

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für beides müsste benannt werden, um welches Land es sich beim Heimatland handelt, alldieweil das von bestehenden Doppelbesteuerungs- (häufig) und Sozialversicherungs-(weniger häufig)abkommen abhängt.

  • Falls es sich beim Heimatland um die Russische Föderation handelt, vermute ich, dass der Steuersatz für Selbständige, die für „den Westen“ arbeiten, zum 9, Mai 2023 um ungefähr 3.750 Prozent erhöht wurde, und dass mit KV- und SV-Beiträgen von wengistens 50.000 Dollares im Monat zu rechnen ist.

Schöne Grüße

MM

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Dann ist wohl @URichter wieder dran!

Heimatland ist Thailand.
Wie kommt hier jemand auf Russland?
Ach, ja und ich bin der AG nicht der AN.

@ Ifm001 Danke, der Artikel hat etwas geholfen.

Es gab keinerlei Angaben zu dem Thema, und ich wollte ein wenig überspitzt ausführen, wie bedeutend das sein kann - übrigens auch vor dem Hintergrund, dass sehr viele IT-Fachleute im Lauf der letzten zwei Jahre aus der Russischen Föderation in alle möglichen anderen Länder geflohen sind.

Wie auch immer:

Gem. Art. 14 Abs 2 b) DBA Thailand ist der Arbeitnehmer, wenn er in Thailand lebt, mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Um diese unschöne Situation zu vermeiden, wäre es wichtig, einen Wohnsitz pro forma in Deutschland beizubehalten (z.b. in einer WG, die man einmal im Jahr aufsucht). Dann bliebe er unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, was (wegen Sonderausgabenabzug und so) zu einer sichtbar niedrigeren Besteuerung führen kann.

Ein Sozialversicherungsabkommen mit Thailand besteht nicht. Kuriose Situation, dass hier meines Erachtens zwar in Deutschland keine SV-Pflicht besteht, weil der Arbeitnehmer nicht in Deutschland beschäftigt ist, aber durchaus in Thailand, wo auf dem Papier seit gut 30 Jahren eine gesetzliche Sozialversicherung für alle Arbeitnehmer besteht, die in Thailand beschäftigt sind.

Wie diese konkret funktioniert, wo der deutsche Arbeitgeber sich erfassen lassen muss und wer ihm die Beiträge anmelden kann, ist sinnvollerweise eine Aufgabe für den Arbeitnehmer, der vor Ort viel leichter rauskriegen kann, wie die Einzelheiten laufen.

Schöne Grüße

MM

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