Abendgymnasium elternzeit ARGE

hallo, ich habe ein Problem.
Ich habe im märz 2010 meine Elternzeit angefangen und habe jetzt zum 1. Februar einen Schulplatz in einem Abendgymnasium. Jetzt möchte ich gerne bei der ARGE beantragen, dass sie die Elternzeit auf meinen Freund ummelden ( er hat zwar keine Ausbildung kann aber wegen persönlichen Problemen nicht zur Arbeit, desswegen machen wir das überhaupt ). Was muss ich erwarten und beachten?

Sorry, aber da kann ich nicht wirklich helfen, nur soviel:

Es kann passieren, dass Du bei Besuch eines Abendgymnasiums dennoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußt, da es sich bei dem Abendgymnasium um keine berufliche Weiterbildung im Sinne des SGB III handelt

Hinsichtlich der Elternzeit habe ich leider keine Ahnung, ich empfehle aber, mit dem Sachbearbeiter ein offenes und ehrliches Gespräch zu führen, denn es ist ja lobenswert und durchaus zu fördern, wenn sich ein Leistungsbezieher (Du) um seine Bildung bemüht.

Sorry, dass ich nicht mehr helfen konnte

Heiko

Hey!
Sorry, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen :frowning:

Eigentlich können Sie maximal blöde Fragen erwarten :wink: Aber so einen Fall hatte ich bis jetzt noch nicht. Kommt auch stark darauf an wie gut Sie sich mit der ARGE Mitarbeiterin verstehen.

Hallo mauusiilnileinchen, wende dich bitte mit Deinem Problem bitte direkt an deinen ARGE-Berater.Ich kann Dir da leider nicht weiterhefen.ich bin aber der Meinung das der Betreffende sich selbst bei der ARGE beraten lassen sollte. Oder ist er der Typ Mann; ich habe lieber Angst mach Du mal.Soweit mir bekannt ist sind genehmigte Leistungen personengebunden und nicht übertragbar. Ich wünsche euch ein rech glückliches neues Jahr. bock1942

Dies ist eine automatisch generierte Email:

Wegen Abwesenheit kann ich derzeit leider keine Anfragen beantworten.
Grüße aus Bonn…

Hallo mauusii,

erstmal schönes neues Jahr.
Frage ist, ob Ihr zusammen wohnt und somit eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne der ARGEN seid.
Ferner stellt sich die Frage, ob Du dann die Elternzeit auf Deinem Freund übertragen kannst.
Hier könnte es möglicherweise zu Problemen kommen.
Denn ihr müsst bedenken, man wird sich für Euch nicht die Beine ausreissen. In den ARGEN sind recht u. z.T. inkompetente Sachbearbeiter am Werk, die nicht alle so ausgebildet sind, um die Harz-4-Gesetze auch richtig auslegen zu können.
Deshalb mein Rat: erstmal mit der ARGE sprechen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit die Elternzeit übertragen werden könnte.
Ansonsten Rechtsanwalt einschalten, vorher Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen und dann zum RA. Kostet Dir € 10,-.
Ist vielleicht sicherer.

Grüße
opa2009

Sorry, weiß ich nicht. Ich denke das musst du über das Arbeitsamt machen, weiß aber nicht genau.

hallo mauusii,

leider kann ich dir zu deiner frage keine antwort geben.ist für mich auch neuland.hätte dir gerne geholfen.musst du weiter googeln. mfg.peter.

Hallo,

ich kannn konkrete Fragen zum Abendgymnasium beantworten, aber nicht zur ARGE oder zum Eltergeld. Davon weiß ich nichts.

Viel Erfolg bei der Realisierung Deiner Pläne. Abendgymnasien habe ich bisher als kulant und hilfsbereit kennengelernt.

Cardea

Hallo Mauusii,

hab, was das angelangt keine Ahnung, denke aber, wenn man Elternzeit beantragt hat, muß doch auch ein Arbeitgeber dem zugestimmt haben, oder? Ich meine wenn Dein Freund keine Arbeit hat, kann er auch keine Elternzeit beantragen, aber wie gesagt ich hab da keine Ahnung. Wünsch Dir weiterhin viel Erfolg

Hallo,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, ich war beruflich im Ausland unterwegs.

Zu diesem thema kann ich Ihnen leider keine Hilfe geben.

Ich kann mir vorstellen, dass das Abendgymnasium (Geschäftsstelle) dazu einiges wissen sollte.

tut mir sehr leid !

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und viel Erfolg !