Abendgymnasium ->Gesetze?

Hallo,

ich wende mich mal mit einem Anliegen an Euch.
Ich war bis zur vorletzten Woche nur Studierende (11 Klasse) an einer Abendschule im Land Brandenburg. Habe dann mitbekommen, wie eine Lehrerin sich verbal und nonverbal schlecht verhielt in Bezug auf eine andere Lehrerin. Hatte dann das Gefühl, dies der Direktorin mitzuteilen, da die eine Lehrerin unter den Studierenden als naja gefürchtet gilt. Es waren Dinge gefallen wie:„Wenn ich so etwas bescheuertes schon höre.“ etc… Ich habe dann das Gespräch mit dieser Lehrerin und der Direktorin gesucht, und irgendwie wurde die Lehrerin noch dafür gelobt, dass sie ihr Fehlverhalten zugab, aber sie zeigte ihre Abneigung so deutlich gegen die andere Lehrerin und fühlte sich richtig gut dabei, so dass ich einen Brief verfasst habe, in dem ich schrieb, dass ich keine andere Wahl habe, der Schule den Rücken zu zukehren, da ich mit dem Verhalten der Lehrerin nicht umgehen kann. Jetzt ist es so, dass meine Klasse möchte, dass ich zurückkommen soll. Die Studierendensprecherin war letzten Montag bei der Direktorin, und diese meinte, mein Brief gelte als offizielle Abmeldung, also könne ich nicht zurück. So ging ich Montag auch nochmal zur Direktorin und suchte erneut das Gespräch, sie sagte mir dann, dass ich mit der Lehrerin, welche sich fehlverhalten hatte, reden solle, dann könne ich wieder zur Schule. Dies tat ich dann am vergangenen Mittwoch, die Lehrerin nahm sich gerade mal 5 Minuten Zeit und ihr letzter Satz war:„Sie können ja noch auf den Weihnachtsmarkt gehen, dann waren sie nicht umsonst hier.“
Am Donnerstag erfolgte dann das Gespräch, um das die Direktorin telefonisch am Dienstag bat. Sie sagte mir, dass sie dachte, ich würde das nächste Schuljahr meinen, also da einzusteigen, wiederum ist das ein Widerspruch, wozu sollte ich dann mit der Lehrerin am Mittwoch reden?! Tja, die Direktorin war sehr freundlich, und doch war es negativ, wie sie sich äusserte. Was meinen Rückgang an die Schule angeht, so sagte sie mir, darf sie mich nicht wieder aufnehmen, da es ein Gesetz geben würde, welches dies verbietet.
Ich rief dann beim Schulamt an, welches auch in Land Brandenburg ist, (leider aber nicht für meine Stadt zuständig, da dieses gerade umzieht), der Schulrat dabei sagte, dass er ein solches Gesetz nicht kennt, es wäre eine reine Ermessensfrage. Nun möchte meine Klasse Unterschriften sammeln. Und ich hoffe, dass vielleicht hier jemand weiss, wie die Gesetzeslage ist, und ob vielleicht eine Unterschriftensammlung helfen würde!?

Über Hilfe&Rat wäre ich dankbar.

MfG

ChRiSsI

Hallo,

zeigte ihre Abneigung so deutlich gegen die andere Lehrerin
und fühlte sich richtig gut dabei,

das ist eine sehr subjektive Wahrnehmung - und warum soll jemand nicht seine Abneigung gegen eine Kollegin zeigen?
Und dann bist Du inkonsequent:

so dass ich einen Brief verfasst habe, in dem ich schrieb, dass ich :**keine andere Wahl habe**, der Schule den Rücken zu zukehren, da ich
mit dem Verhalten der Lehrerin nicht umgehen kann. Jetzt ist es so,
dass meine Klasse möchte, dass ich zurückkommen soll.

wenn Du mit dem Verhalten der Lehrerin absolut nicht umgehen kannst - warum willst Du dann doch zurück?

so sagte sie mir, darf sie mich nicht wieder aufnehmen, da es
ein Gesetz geben würde, welches dies verbietet.

Ob es so ein Gesetz gibt, findest Du vielleicht hier
http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail…

Gruß
gargas

Hallo,
auch ich habe zunächst eine Abendschule besucht, dort mein Abitur gemacht und im Anschluss daran ein Studium begonnen und ebenfalls abgeschlossen. Mein Fazit: Egal, ob Abendschule, Universität und später dann Lehramtsseminar, du befindest dich immer in einem Haifischbecken. Mein Tipp: Weg von den allzu persönlich genommenen Bemerkungen anderer. Mach dein Ding. Als Lehrer oder in deinem späteren Beruf kannst du dich dann ganz individuell entwickeln.
Nut in der Ausbildungsphase brauchst du eines ganz sicher: Standing!

Viele Grüße- Roland!

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