Hallo an Alle. Ich habe eine Frage bzw. ein Problem und vieleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich möchte nächstes Jahr im August nach den Sommerferien mit einem Abendgymnasium anfangen. Ich befinde mich allerdings in dieser Zeit noch in einer Ausbildung, diese endet Ende September.
Nun meine Frage- muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen das ich mit der Schule angefangen habe? Ich würde ja mit der Schule gegen Ende der Ausbildung anfangen und habe während dieser Zeit ( Mitte September) noch die Mündliche Abschlußprüffung. Die anderen Prüfungen ( schriftlich, praktisch) sind dann schon fertig.
Ich möchte nämlich nicht wegen diesen drei Wochen ein Jahr warten müssen um mit meiner Schule zu beginnen. Ich denke wenn ich es dem Arbeitgeber melden müsste dann würden Sie es mir mit Sicherheit nicht erlauben, wegen der letzten Prüfung (lernen etc.)
meines Wissens nach kann mann ein Abendgymnasium nur besuchen, wenn man eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, oder drei Jahre Berufserfahrung nachweisen kann. Ich glaube kaum, dass dich eine Schule aufnehmen und studieren lassen wird, wenn du kein Abschlusszeugnis vorweisen kannst. Zumindest bei mir gab es damals ziemliche Probleme, weil mein Zeugnis erst verspätet ausgestellt wurde…
Es gibt auch Schulen, die Sommer UND Wintersemester anbieten. Damit müsstest du nur noch knapp ein halbes Jahr warten, die Kurse beginnen dann im Februar.
LG
Diva
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ja das ist richtig was du schreibst. Ich habe allerdings schon eine Ausbildung abgeschlossen, das jetzt ist meine zweite… Und die Schule in meiner Nähe bietet im Februar nur den Vorkurs an und nicht die Einführungsphase.
Nun meine Frage- muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen das ich
mit der Schule angefangen habe?
Wenn die Schule nicht mit der Arbeitszeit kollidiert, geht es den Arbeitgeber schlicht und ergreifend nichts an. Und bei uns in Hessen kannst Du durchaus ohne abgeschlossene Ausbildung mit dem Abendgymnasium beginnen. Erst mit Beginn der Klasse 12 (entsprechend Kursphase an der Vollzeitschule) muss etwas vorliegen - das aber auch nur dann, wenn BAFÖG oder andere Sozialleistungen bezogen werden. Eine Mitschülerin von mir hat damals™ sogar parallel zur Ausbildung das AG besucht (das Handtuch aber recht bald geschmissen).
Ich sehe also kein Problem. Nur während der Prüfungsvorbereitung solltest Du Dich vielleicht vom AG beurlauben lassen. Ich kann mir nicht denken, dass das unüberwindliche Schwierigkeiten beritte …
Ich habe eine Frage bzw. ein Problem und
vieleicht kann mir jemand weiterhelfen.
wolln wir mal sehen.
Ich möchte nächstes Jahr im August nach den Sommerferien mit
einem Abendgymnasium anfangen. Ich befinde mich allerdings in
dieser Zeit noch in einer Ausbildung, diese endet Ende
September.
Bildungsfragen sind Ländersache. Da man aus Deiner Visitenkarte leider nicht ersehen kann wo Du lebst, kann man dazu nichts sagen.
Es scheint so zu sein, daß einige Bundesländer für den Bginn des Abendymnasium einen Berufabschluß fordern, andere nicht.
Näheres erfährst Du beim für Dich zuständigen Schulministerium.
Nun meine Frage- muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen das ich
mit der Schule angefangen habe?
Wenn der Schulbesuch nicht mit betrieblichen Belangen kollidiert (z.B. wegen Arbeitzeit am Abend) geht es Deinen Arbeitgeber einen feuchten Staub an, ob Du es machst oder nicht.
Die Doppelbelastung Schule/Abschluß ist Dein Bier und eine ev. schlechtere Note auch.
Ich möchte nämlich nicht wegen diesen drei Wochen ein Jahr
warten müssen um mit meiner Schule zu beginnen.
Nachvollziehbar
Ich denke wenn
ich es dem Arbeitgeber melden müsste dann würden Sie es mir
mit Sicherheit nicht erlauben, wegen der letzten Prüfung
(lernen etc.)
Der kann verbieten was er will. Genauso kann er dir verbieten, zum Frühstück Kaffee zu trinken und grauen Socken zu tragen.