Hallo!
In einem Unternehmen soll eine Versammlung stattfinden, an der alle teilnehmen müssen mit Ausnahme derer, die offiziell im Urlaub sind. Die Versammlung soll um 20.30 Uhr beginnen und wird 14 Tage vorher angekündigt.
Wie verhält es sich, wenn ein AN zu diesem Termin nicht kann? Kann er gezwungen werden, an dieser Veranstaltung (die zwei Stunden werden bezahlt) teilzunehmen und so anderen Verpflichtungen nicht nachzukommen? Die normalen Arbeitszeiten liegen zwischen 7.30 Uhr und 20 Uhr (Einzelhandel).
(Bei dem AN handelt es sich um einen geringfügig Beschäftigten mit einer festgelegten Stundenkapazität im Monat, die je nach Bedarf abgeleistet werden. AN ist Student und müsste während der Versammlungszeit in der Uni sein.)
Danke und liebe Grüße,
die Lidscha