Hallo,
wenn jemand arbeitet und Abends zur Schule geht, kann man die Kosten für die Fahrten dorthin und Verpflegung absetzen. In der Schulbescheinigung steht: 15 Std/Woche (Mo - 5, Mi - 4, Sa - 6 Stunden). Tatsächlich findet der Samstagsunterricht aber nur alle 2 Wochen statt, die anderen Samstage sind als Selbstlernphase angesetzt. Wie sollte sowas dann eingetragen werden?
Gruß
ajlav