Abendschule, Schulverordnung

Hallo,

Ich habe gestern und heute schon fast den ganzen Tag nach einer Schulverordnung gesucht. Ich finde die einfach nicht.

Ich benötige die Schulverordnung (Sachsen-Anhalt) für die Abendschule bzw. für die Klassen des 2. Bildungsweges. Das Schulgesetzt hilft mir nicht weiter, da steht nur was die Abendschule ist und macht. Das weiss ich aber selber *lach*. Um mal genau zu sagen was ich suche will ich mal ein Fall bringen der gestern Abend passiert.

Die Abendschule muss ich und auch ein paar andere Schüler 2 Jahre besuchen (vorausgesetzt man hat keinen erweiterten Hauptschulabschluß). Letztes Jahr war es noch so gewesen, dass wenn man 6 mal unentschuldigt zur Schule kommt gibt es eine Abmahnung und danach darf man nicht mehr zur Schule kommen. Letztes Jahr haben aber sehr viele Leute gefehlt und das teilweise bis zu 60 Tagen !! Das kann einfach nicht sein, dass haben sich auch die Lehrer gedacht. Nun hatte es letzten Donnerstag richtig heftigst geregnet und eine Schülerin ist total nass geworden und wieder nach Hause gegangen um sich um zu ziehen. Angeblich hat sich das nicht mehr gelohnt danach zur Schule zu kommen. Zum Arzt ist sie aber auch nicht gegangen um eine Entschuldigung zu holen („Herr Doktor, bitte entschuldigen Sie mich bei der Schule. Ich habe nasse Füße bekommen“), was ich ehrlich gesagt auch nicht gemacht hätte. Nun hat sie gestern eine mündliche Abmahnung bekommen. Die (neue) Klassenlehrerin hat uns nun nochmal darauf hingewiesen das beim ersten unentschuldigen Fehlen eine mündliche, danach eine schriftliche Abmahnung kommt und beim 3. mal muss man gehen.

Um zu sehen, ob das wirklich stimmt suche ich die Schulverordnung :smile:

Vielleicht wisst ihr ja wie ich die finden kann. Google konnte mir da leider nicht helfen.

Danke,

Vanessa

Hallo,

hier das Schulgesetz für Sachensen-Anhalt
http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/publikationen/ge…

Daraus geht hervor, dass jede einzelne Schule Verordnungen erlassen darf, in der beispielsweise die Anwesenheitspflicht geregelt wird.

Du musst daher direkt bei der Schule nach dieser Verordnung nachfragen oder aber beim Kultusministerium, um eine Abschrift zu erhalten.

Viele Grüsse

Simone

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