Abendschule und Chef

Hallo!
Also ich wuerde gern eine Weiterbildung auf einer Abendschule machen.
Kleines Problem wir haben Wechselschicht.
Somit muesste ich alle 2 Wo frueher von der Arbeit weg. Mein Chef meint das waere Privatvergnuegen. Ist aber eine Weiterbildung die auf meiner Ausbildung aufbaut.
Muss ich kuendigen? Ich sehe sonst keine andere Chance an meiner Weiterbildung teilzunehmen! Der Spass wird komplett ( ca 4000 €) von mir getragen. Gibt es da keine Gesetze?

WER WEISS WAS?

Hallo dirk,

soweit ich weiß, ist Deine Arbeitszeit (von wann bis wann Du vereinbarte Leistungen erbringen mußt) ein Teil des Arbeitvertrags. Wenn der Chef in Deiner Fortbildung keinen Nutzen für die Firma sieht, muß er auf Deinen Wunsch, Deine Arbeitszeit zu ändern, nicht eingehen, und kann auf die vereinbarte Arbeitszeit bestehen.
Für Dich besteht also nur die Möglichkeit der Schule Bescheid zu geben, dass Du später kommst, weil Du von der Arbeit nicht früher wegkommst.

viele Grüße
Claudia

Das ist es ja, in einem Handelunternehmen eine Kaufmaennische Fortbildung zu machen kann ja eigentlich nie schaden, fuer mich ist das eher Willkuer. Ausserdem habe ich Jahresarbeitszeit, als Arbeitnehmer muss man flexibel sein aber erwartet man mal was von seinem Chef dann…

Tja ich tret mal in die Gewerkschaft ein die werden da wohl was regeln koennen.

Moin!

„Die Gewerkschaft“ gibst so leider nicht.Du musst erst mal rausfinden
zu welchem Bereich du gehoerst.Und dann kannst du auch nur
aufgrund eines Tarifvertrages(sofern deine Firma einen hat)
eine andere Arbeitszeitregelung durchdruecken(sofern eine
solche Regelung vorgesehen ist).Du wirst zwar mit Sicherheit
beraten wenn du da eintrittst aber eine schnelle Wirkung
ist da eher unwahrscheinlich.Aber frag ruhig mal an,ich lass
mich gerne eines besseren belehren.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt solltest du da mal anfragen ob
es eine Betriebsvereinabrung gibt oder eine derartige Regelung
getroffen werden kann.Da kann man dann eher was erreichen.
Wenn dein Chef wirklich so stur ist wie sich dass anhoert wuerde
ich dir empfehlen den Job zu wechseln.Das ganze hoert sich
nicht danach an als ob du da eine grose Zukunft vor dir haettest.
Aber mach das auch erst dann wenn du eine sichere Stelle hast.
Ein Mitarbeiter der sich selber um seine Weiterbildung
bemueht und dafuer auch noch selber zahlt … das sollte
eigentlich Pluspunkte geben.
Aber lass dich erstmal vom Betriebsrat/Gewerkschaft beraten und
nur nichts ueberstuerzen.

MfG

Merias

Tja ich tret mal in die Gewerkschaft ein die werden da wohl
was regeln koennen.

Hallo Dirk,

Vertragspartner ist Dein Chef. Solange sich beide Seiten an den Anstellungsvertrag halten, bringt Dir eine Gewerkschaft nichts. Im übrigen setzt man Wünsche nach Änderung eines bestehenden Vertrages nicht mit Brechstange, Ballonmütze und Gewerkschaftsfähnchen oder juristischer Keule durch. Mit dem Pochen auf Standpunkten beißt man i. d. R. auf Granit, während mit gütlicher Vereinbarung fast alles geht.

Gruß
Wolfgang

Hallo Dirk,

zwar ist Verhandeln mit dem Chef wie Wolfgang es vorschlägt immer eine gute Idee.

Allerdings sollte man dann auch überzeugende Argumente haben. Insbesondere wenn der eigene Chef sehr „beratungsresistent“ ist oder von den Notwendigkeiten seines Faches und Betriebes kaum echte Ahnung hat.

(ja sowas gibts - häufiger als man denkt - „Peter-Prinzip“ eben!)

Du willst in eine Gewerkschaft eintreten? Dann lass Dir mal von ein paar Gewerkschaftsleuten erklären was es an Freistellungs-, Bildungsurlaubs- oder Qualifizierungsmöglichkeiten im für Dich dann geltenden Tarifvertrag gibt.

Und erkundige Dich ob Dein AG ein tarifgebundenes Unternehmen ist. Schau auch nach, ob Dein Arbeitsvertrag auf Gesetze oder Tarifverträge verweis und was dann dort steht.

Oder sie könnten Dir raten mal über die Möglichkeit der Nutzung des Teilzeitgesetzes nachzudenken. Teilzeit muss nicht halbe Arbeitszeit bedeuten. Sondern jede Form nicht-vollzeitiger Beschäftigung.

Habt ihr einen Betriebrat? Falls ja was sagt der dazu? Er hat immerhin mehrere Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte was berufliche Weiterbildung angeht (§ 96-98 BetrVG).

Oder Du versuchst schlicht und ergreifend bei Deinem Chef eine Art „Kompensationsdeal“ auszuhandeln. Sowas kann man aber kaum im voraus planen. Es ergibt sich häufig aus der Praxis heraus - sofern man weiss was man will und was der andere gerne hätte.

Viel Erfolg noch!

Guido