ich habe 2 jahre lang neben meinem steuerpflichtigen Vollzeitjob ein Abendgymnasium beuscht und dort mein Abi nach gehohlt. 4x die Woche für jeweils 5 Stunden. Die angefallenen Kosten von Schuhlgebür, Bücher, Bürömaterial und Fahrtkosten kann ich ja bei „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung“ (43,44 bei Sonderausgaben) eintragen, oder?
Meine Frage: Wie ist das mit den Fahrtkosten? es sind ja in dem Fall 60 cent pro Kilometer oder? ISt dass dann nur für die einfache Fahrt oder auch hin und zurück?
Wie ist das mit den Belegen? Diese muss man ja nicht merh nachreichen. Muss ich nun eine seperate Auflistung mit allen Aufwendungen und den gefahrenen Kilometern erstellen und dem Finanzamt zukommen lassen?
Hast du denn schon eine Berufsausbildung? Dann wären es Werbungskosten.
Wenn diese Kosten berücksichtigt werden sollen, ist es wichtig, dem Finanzamt gegenüber begründet argumentieren, warum du das das Abi beruflich brauchst. Es werden nicht alle Fortbildungen als Werbungskosten anerkannt.
Sollten diese Kosten anerkannt werden, können natürlich auch die Fahrtkosten mit Hin-und Rückweg angesetzt werden.