Abendstudium und Verpflegungsmehraufwand

Nehmen wir mal an, es gibt jemanden der im Arbeitsverhältnis steht und vor dort aus zu einem Abendstudium fährt. Könnte dieser jemand einen Anspruch auf Gelendmachung des Verpflungsmehraufwandes haben, als Werbungskosten, da es bereits ein Zweitstudium ist. Oder zählt tatsächlich nur die reine Arbeitszeit bzw. Studienzeit und man kann es nicht als gesamtzeit ansehen und somit keinen Verpflegungsmehraufwand gelendt machen?

Hi,

Mehraufwand für Verpflegung wird hier nicht anerkannt. Es handelt sich nicht um eine „Auswärtstätigkeit“. Somit sind die Stunden egal.

Schöne Grüße
C.