Abenteuer Bahn oder doppelter Preis für einfache Leistung

Hallo zusammen,

folgender Fall: Wir haben hier einen Menschen der regelmäßig, das heißt täglich über viele Jahre mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu seinem Arbeitsplatz fährt. Da es günstiger ist und sein regionaler Verkehrsverbund es anbietet nutzt die Person dafür ein Jahresticket das einen monatlichen Abschlag kostet.

Nun hat der Bahnkunde einen Arbeitsplatz bekommen der es nicht mehr erfordert mit der Bahn zu fahren und kündigt dieses Jahresticket. Die Bahn nimmt diese Kündigung auch an. Alles kein Problem. Monate später ereilt den ehemaligen Bahnkunden ein Brief der Bahn in dem steht, das er angeblich irgendwann, ca. ein Jahr zuvor, einen monatlichen Obulus an die Bahn nicht gezahlt haben soll.

Der Kunde ist verwundert und kontrolliert seine Kontodaten. Er stellt fest das tatsächlich das monatliche Fahrgeld in einem Monat nicht gezahlt wurde. ABER…da er der Bahn ja nicht schuldig bleiben will, hat er das im nächsten alos darauffolgenden Monat zusammen mit dem in dem Monat fälligen Betrag unaufgefordert nachgeholt. Die Bahn hatte den Kunden wegen dem felhlenden Betrag noch nicht einmal angeschrieben.

Die Bahn wird nun fordernd und will diesen Betrag nochmal von dem Bahnkunden haben, den er nachweislich schon bezahlt hat. Der Kunde versucht es der Bahn mündlich sprich per Telefon und auch schriftlich zu beweisen das die Summe schon bezahlt wurde.
Leider bekommt der Kunde vom Bahn Center Mitarbeiter die Aussage das es eh schon egal ist, das nun die ganze Sache zu einem Inkasso Dienst geht.

Toll nun hat der Bahnkunde das Problem das er also dem Inkasso Unternehmen klar machen muss, das die Summe bereits bezahlt ist. Das Unternehmen stellt sich natürlich taub und auch blind. Briefe an das Unternehmen werden vermutlich von dem Unternehmen entweder in der Ablage P sortiert oder schlicht ignoriert.

Welche Möglichkeiten hätte den nun der Bahnkunde um nicht die einmal erbrachte Dienstleistung, zweimal bezahlen zu müssen…? 

MfG
Obelixchen

Hallo,

wenn der Kunde die Zahlung nachweisen kann und er sich sicher ist, das alle anderen Zahlungen auch erfolgt sind, würde ich die Sache einfach aussitzen und dem Unternehmen mitteilen, dass Vorgerichtliche Schritte sinnlos sind und sie wenn sie sich sicher sind, direkt Klage erheben sollen.

Wenn dann der gelbe Brief kommt, widerspricht man und wartet weiter ab. Bei der verhandlung weisst man die zahlung nach, grinst und geht nach hause

hth

Hallo,

prinzipiell gebe ich dir recht. Nur sollte der Bahnkunde auch nachweisen können, dass die Zahlung einen Monat später auch als Ausgleich gedacht war. Am besten, wenn der Überweisungstext explizit darauf hinweist - oder wenn alle anderen Monate innerhalb der Verjährungsfrist rechtzeitig bezahlt worden waren.

Viele Grüße
Bombadil