Abercrombie & Fitch bei ebay verkaufen

Hallo, vor einigen Jahren sind ja ziemlich viele Fälle bekannt geworden, in denen Ebay Verkäufer von der Modefirma Abercrombie & Fitch abgemahnt worden sind, die deren Ware dort verkauften.
Es wurde darauf verwiesen das die Markenrechte in Deutschland nicht vergeben seien und solange Abercrombie % Fitch dem Handel nicht zustimme, sei es illegal.
Da seit letztem Jahr jedoch auch ein Store in Frankfurt eröffnet hat, sollte es doch erlaubt sein, diese Kleidung wieder bei Ebay zu verkaufen.

Könnt ihr mir da näheres zu sagen, ich finde leider nichts darüber? Vielleicht auch etwas hinsichtlich des Markenrechts.
Vielen Dank

Über Markenrechte weiß ich leider nicht bescheid aber Grundsätzlich handelt es sich ja bei EBay Verkäufen um Privatverkäufe und da sollte dieses Thema egal sein.
Ein Nachweis wann und wo die zu verkaufende Ware zuvor erworben wurde steht ja hier nicht zur Debatte.

Über Markenrechte weiß ich leider nicht bescheid aber
Grundsätzlich handelt es sich ja bei EBay Verkäufen um
Privatverkäufe und da sollte dieses Thema egal sein.
Ein Nachweis wann und wo die zu verkaufende Ware zuvor
erworben wurde steht ja hier nicht zur Debatte.

Ja da geb ich dir Recht, aber der Artikel sagt was anderes! Was sich bis jetzt jedoch geändert hat ist, dass es inzwischein einen Laden in Frankfurt gibt.
Der Artikel ist von 2006:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/ab…

Leider kann ich hier nicht weiter helfen.

Hallo, vor einigen Jahren sind ja ziemlich viele Fälle bekannt
geworden, in denen Ebay Verkäufer von der Modefirma
Abercrombie & Fitch abgemahnt worden sind, die deren Ware dort
verkauften.

Aufgrund welchen Umstandes wurde abgemahnt?

Es wurde darauf verwiesen das die Markenrechte in Deutschland
nicht vergeben seien und solange Abercrombie % Fitch dem
Handel nicht zustimme, sei es illegal.
Da seit letztem Jahr jedoch auch ein Store in Frankfurt
eröffnet hat, sollte es doch erlaubt sein, diese Kleidung
wieder bei Ebay zu verkaufen.

Nur wenn man die Sachen auch über diesen laden bezogen hat.

Könnt ihr mir da näheres zu sagen, ich finde leider nichts
darüber? Vielleicht auch etwas hinsichtlich des Markenrechts.

Nennt sich Erschöpfungsgrundsatz

http://www.it-recht-kanzlei.de/schranke-markenrecht…
http://www.internetrecht-rostock.de/markenrecht-ersc…

Einfach googeln.

Gruß

S.J.

Hallo,

bitte entschuldigen Sie zunächst die verspätete Antwort auf Ihre Frage.

Zur Sache:
Auf den ersten Blick erscheint mir dies eine Frage der sog. „Erschöpfung“ des Markenrechts (vgl. § 24 Abs. 1 MarkenG) zu sein.
Hiernach kann ein Markeninhaber einem anderen „nicht untersagen, ein Zeichen für Waren zu benutzen, die unter der Bezeichnung im Inland, einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Teilnehmerstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vom Markeninhaber selbst oder mit dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht wurde.“
(zum Normtext: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__24.html)

Zu deutsch: Handelt ein Markeninhaber im Inland (hier Frankfurt/M) oder in einem EU-Staat (z.B. Mailand im Jahr 2009) mit seinen Waren und kauft diese ein anderer ein, so kann dieser die Waren als in diesem Fall „Abercrombie & Fitch“-Produkt weiterveräußern.

Aus meiner Sicht spricht daher erstmal nichts gegen die Weiterveräußerung der Waren via ebay.

Hierbei handelt es sich um eine sog. „Schranke“ des Markensrechtsschutzes, d.h. sie greift auch dann ein, wenn der Markeninhaber damit nicht einverstanden ist.
Dem würde gem. § 24 Abs. 2 MarkenG nur entgegenstehen, wenn der Markeninhaber berechtigte Gründe gegen die Weiterveräußerung vorbringen könnte, welche u.a. darin bestehen können, dass der Zustand der Waren sich nach dem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben, möchte jedoch darauf hinweisen, dass es sich um keine verbindliche Rechtsberatung meinerseits handelt, zu der ich auch gar nicht befugt bin.

Mit freundlichen Grüßen

in denen Ebay Verkäufer von der Modefirma

Abercrombie & Fitch abgemahnt worden sind, die deren Ware dort
verkauften.
Es wurde darauf verwiesen das die Markenrechte in Deutschland
nicht vergeben seien und solange Abercrombie % Fitch dem
Handel nicht zustimme, sei es illegal.
Da seit letztem Jahr jedoch auch ein Store in Frankfurt
eröffnet hat, sollte es doch erlaubt sein, diese Kleidung
wieder bei Ebay zu verkaufen.

Vieln Dank für die ausführliche Antwort