Aberkennung des Beamtenstatus und Übernahme als Pensionär in der GKV

Einem Beamten wurde der Status „Beamter“ gerichtlich endgültig aberkannt. Bislang erhielt dieser „Beamte“ Pension. Sein Alter beträgt 74 Jahre. Er wird in Sachen „Pension“ /„Rente“ von der Bfa übernommen werden. Was hat er zu erwarten? Mit welchen Rentenbezügen hat er zu rechnen? Die Person war Gymnasiallehrer zeit ihres Lebens und wurde pensioniert auf Grundlage ihrer letzten Einstufung als Oberstudienrat.
Bitte teilen Sie mir ihre Meinung unter der e-mail [email protected] mit. Da es ein Thema ist, das sicherlich Viele betrifft, kann Ihre Stellungnahme natürlich auch im Netz erfolgen. Vielen Dank.
HMKnapp

Hallo,

Hier sollen keine MEINUNGEN verteilt werden, sondern fundierte Hilfestellungen zu allen möglichen Fragen gegeben werden…
Nachher fragen wir auch noch an „zu glauben“ :wink: (wo es ja um Studienräte geht…).

Jörg

Hallo,

eine Übernahme als Pensionär mit 74 Jahren in eine GKV ist nicht möglich.
Er muss in der PKV bleiben und seinen Versicherungsschutz auf 100 % Absicherung erhöhen.

Gruß Merger

Hallo,

kommt darauf an…

Der OStR wird „nachversichert“ bei der BfA . Es ist mit Einbußen bei der Rente von etwa einem Drittel zu rechnen.

Dazu kommen evtl. noch Nachforderungen der Pensionskasse bzw der BfA so daß sich der ehemalige OStR auf wahrscheinlich die Hälfte der jetzigen Pension einstellen muss, wenn nicht noch weniger.

Krankenversicherung bleibt gleich.

Nur aus rein persönlicher Neugier: Was muss man angestellt haben, um mit 78 aus dem Beamtenverhältnis geworfen zu werden?

grüße
miamei

Hallo,

Nur aus rein persönlicher Neugier: Was muss man angestellt
haben, um mit 78 aus dem Beamtenverhältnis geworfen zu werden?

http://www.michaelbertling.de/recht/dis/bdg/bbg48.htm

grüße
T.

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siehe
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gl…

Beispiel für Land NRW

Hi,

ich wollte wissen WAS man angestellt hat,
alles andere ist bekannt, sonst hätte ich ja keine Auskunft geben können…

Grüße
miamei

Hallo,

der Staat erwartet von seinen Dienern,das sie als „Vertreter“ der Staatsmacht sich selbstverständlich an Recht und Gesetz halten.

Dementsprechend werden Beamte auch doppelt bestraft…

Neben einem Verfahren vor einem ordentlichen Gericht gibt es daneben noch ein Disziplinarverfahren bzw. bei den in den Bundes-und Landesbeamtengesetzen genannten
Fällen
-Verurteilung zu einer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr (oder darüber)
-Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
-Verurteilung wegen Bestechlichkeit im Amte bereits bei Freiheitsstrafe von 6 Monaten

Aufgrund der oft langen Verfahrensdauer von Strafprozessen kann eine im aktiven Dienst begangene Straftat also auch einen Pensionär treffen.

Außerdem natürlich die Straftaten,die er als Pensionär begeht,denn ein Beamter
ist auch weiterhin an seinen Dienstherren gebunden und schuldet ihm seine Dienst-und Treuepflicht.

Denn im Gegensatz zu einem normalem Rentner,der mit Erreichen der Regelaltersrente zu keiner Arbeit mehr „gezwungen“ werden kann,ist der Beamte nur
außer Dienst.
Sein Dienstherr kann ihn jederzeit wieder in den aktiven Dienst zurückholen und der Beamte muss dem Folge leisten.
(So geschehen ja zum B. in den beiden Wk. )