Hallo!
Fragen an die Rechtsexperten:
Kann oder wird einer Person eine erfolgreich beendete Ausbildung als Krankenschwester aberkannt/entzogen werden, wenn diese Person nach der Ausbildung studiert und dann die Approbation als Arzt erhält?
Sprich, wird das Examen für ungültig erklärt und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Krankenschwester zu führen entzogen?
Und, wer es weiß, falls es doch entzogen wird, wann geschieht es? Nach einem bestimmten Studienabschnitt (1. oder 2. STaatsexamen) oder erst nach Erteilung der Vollappobation?
Als letztes: falls es nicht aberkannt wird, stimmt es, daß z.b. ein arbeitsloser Arzt dann nicht als Krankenschwester arbeiten darf? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? (*)
Ich habe zwar schon Vorstellungen darüber, aber möchte es aufgrund dauernd kursierender Gerüchte doch mal genau wissen!
Danke schon mal,
interessierte Grüße,
Sharon
P.S.: zu (*): Was ich weiß: arbeitet ein Arzt als Pfleger und kommt in eine Notfallsituation, ist er als Arzt verpflichtet, gewisse Maßnahmen zu ergreifen, die er aber als Pfleger nciht machen darf. Dadurch kommt es zu einer Art Berufskonflikt. Soweit klingt es logisch, aber ich hätte gerne die BEstätigung, daß es das deutsche Rechtssystem genauso sieht