Aberkennung einer Ausbildung wegen Studium?

Hallo!

Fragen an die Rechtsexperten:
Kann oder wird einer Person eine erfolgreich beendete Ausbildung als Krankenschwester aberkannt/entzogen werden, wenn diese Person nach der Ausbildung studiert und dann die Approbation als Arzt erhält?

Sprich, wird das Examen für ungültig erklärt und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Krankenschwester zu führen entzogen?

Und, wer es weiß, falls es doch entzogen wird, wann geschieht es? Nach einem bestimmten Studienabschnitt (1. oder 2. STaatsexamen) oder erst nach Erteilung der Vollappobation?

Als letztes: falls es nicht aberkannt wird, stimmt es, daß z.b. ein arbeitsloser Arzt dann nicht als Krankenschwester arbeiten darf? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? (*)

Ich habe zwar schon Vorstellungen darüber, aber möchte es aufgrund dauernd kursierender Gerüchte doch mal genau wissen! :wink:

Danke schon mal,
interessierte Grüße,
Sharon

P.S.: zu (*): Was ich weiß: arbeitet ein Arzt als Pfleger und kommt in eine Notfallsituation, ist er als Arzt verpflichtet, gewisse Maßnahmen zu ergreifen, die er aber als Pfleger nciht machen darf. Dadurch kommt es zu einer Art Berufskonflikt. Soweit klingt es logisch, aber ich hätte gerne die BEstätigung, daß es das deutsche Rechtssystem genauso sieht :wink:

Hi Sharon,
möge mich einer gern eines besseren belehren… aber eine abgeschlosse Ausbildung bleibt eine Ausbildung (mit entsprechendem Abschluß!). Es spricht nix dagegen, Krankenpfleger zu lernen und dann ein Studium zum Mediziner zu absolvieren. Ebenso kannste Rechtanwaltsgehilfin gelernt haben und danach Jura studieren.
Das einzige Problem, das hieraus imho resultieren kann ist, dass du nach erfolgreichem Studium bei potentiellen Arbeitgebern als überqulifiziert gilst, wenn du in deinem „nur“ Ausbildungsberuf arbeiten möchtest. That’s all. Eine gesetzliche Regelung, die deinen Ausbildungsabschluß quasi außer Kraft setzt existiert nicht!

Gruß, Ironlady

(Oder habe ich deine Frage jetzt fehlinterpretiert???)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Das einzige Problem, das hieraus imho resultieren kann ist,
dass du nach erfolgreichem Studium bei potentiellen
Arbeitgebern als überqulifiziert gilst, wenn du in deinem
„nur“ Ausbildungsberuf arbeiten möchtest.

Ja, das denke ich auch. Denn sollte ich irgendwann einmal die Approbation verlieren (was ja eher passieren kann - gesetzlich mein ich *g*), hätt ich ja gar nichts mehr…

Eine
gesetzliche Regelung, die deinen Ausbildungsabschluß quasi
außer Kraft setzt existiert nicht!

Tja, genau das frag ich mich aber wegen den dauernden Gerüchten - jeder erzählt was anderes *seufz*
Jetzt möchte ich mal wissen, wie es nu wirklich ist - und zwar, wie es das Gesetz/Recht sieht und nicht, wie es die Leute glauben.

(Oder habe ich deine Frage jetzt fehlinterpretiert???)

Nee, nee, das war schon genau richtig :wink:
Laut deiner Vika solltest du dich da auskennen bzw. hast Zugang zu den „Quellen“ :wink: - steht dazu wirklich nichts in den GEsetzestexten? Gabs schon mal so einen äh, Fall vor Gericht oder so?
(Sorry, bin juristisch ein absoluter Laie *g*)

Gruß,
Sharon

Dieser Beitrag wurde von der Community gemeldet und ist vorübergehend ausgeblendet.

Hallo Sharon, das Problem ist dass du dann nun mal immer auch Arzt bist, dh. auch die Befugnisse eines Arztes hast. Nur weil du kein Kassenarzt dann bist wird es evtl Probleme geben, da der Pflegedienst, der dich als KS beschäftigt (und nicht als Arzt) die evtl.akut notwendigen Massnahmen nicht abrechnen kann (zB. Luftröhrenschnitt). Aber als guter Arzt verzichtest du dann auch mal auf das zusätzliche Gehalt verzichten (wie, wenn du bei einem Autounfall Herzmassage verpasst, dann hast du ja auch keine Pflegedienstrechnung parat.)
Mein nicht praktizierender Prof. (Dr. med u. phil)darf mir zB. auch Privatrezepte ausstellen, wenn ich sie mal brauche (hat er zB. während meiner Prüfungsphase gemacht, da ich keine Zeit u. nerven hatte zum Frauenarzt zu gehen nur wegen meiner Pille)
Nur bei einem wirklich groben Fehler wird dir deine Approbation als Arzt aberkannt (zB. Schönheitsop im unsterilen Raum, Sterbehilfe etc.)oder wenn du dich mit Heilpraktikern einlässt (oder auch noch HP wirst, das geht nur als Zahnarzt und HP)
Hoffe ich konnte helfen
sonst frag mal bei der Bundesärztekammer, die sind auch im Netz.
Susanne

1 Like

Danke
… für eure Antworten!

Ich werde meine Ausbildung bzw. das Examen wie eine Löwin verteidigen :wink:

Gruß,
Sharon