… können wir tun?
Liebe Experten, unsere Nachbarn entsorgen ihren Abfall auf ihrem Grundstück. Mittlerweile sieht es nicht nur furchtbar aus, sondern es stinkt auch langsam bis zum Himmel. Was können wir dagegen tun? Ist eine Abfallentsorgung auf einem Privatgrundstück erlaubt? Vielen Dank.
Das kommt - wie immer - darauf an: wenn die Nachbarn auf ihrem Grundstück dazu geeignete Abfälle kompostieren, dann ist das erlaubt, denn alle Abfälle, die ich selbst verwerten kann, darf ich auch auf meinem Privatgrundstück verwerten. Aber: dabei muss natürlich darauf geachtet werden, dass die anderen Nachbarn dadurch nicht durch Gerüche u.ä. beeinträchtigt werden.
Wenn deine Nachbarn also neben Grünschnitt z.B. auch Essensreste kompostieren oder auch den Grünschnitt nicht fachgerecht kompostieren, so dass es zu übermäßiger Geruchsentwicklung oder zur Ungezieferplage kommt, dann dürfen sie das nicht tun.
Wenn ein klärendes Gespräch nicht hilft, am besten an das örtliche Ordnungsamt wenden.
Gruß Georg
Hallo
Und offizell nein. Handelt es sich aber um ein Komposthaufen, so dürfen sie das. Muss von ihrer Grundstücksgrenze ca.5 m entfernt werden und darf nicht neben Terrassen oder Balkon aufgestellt werden.
Hoffe das ich Ihnen helfen konnte.
LG
Das städtische Ordnungsamt einschalten.
Viel Grüße
Hallo Herr Bergner,
ich habe die Frage vor einigen Tagen bereits für jemand anderen beantwortet. Der § 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes regelt die Grundpflichten der Abfallbeseitigung.
Der Abfallerzeuger hat für die ordnungsgemäße Entsorgung zu sorgen.Wenn der Abfallerzeuger sich nicht um eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung kümmert und die Abfälle eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, sollte man bei den Ordnungsbehörden vorstellig werden.
Für eine gute Nachbarschaft ist es hilfreich vor diesem Weg mit dem Nachbarn zu reden.
Hallo, dafür ist das Ordnungsamt zuständig,
wenn die Nachbarn durch das Treiben unzumutbar belästigt werden, regeln die das.
Hatte ich bereits beantwortet
Hallo, das ist ein Fall für das Ordnungsamt.
Einfach mal nachfragen.
MfG
Hallo,
ob und inwieweit eine Abfallentsorgung auf einem Privatgrundstück erlaubt ist hängt zum Einen davon ab welche Abfälle dort entsorgt werden (Grünschnitt oder radioaktiver Abfall) und zum Anderen wie entsorgt wird (Kompostierung oder atomare Endlagerung). Was in Ihrer Kommune gestattet ist sicher in einer Satzung festgelegt und kann bei der Kommune erfragt werden.
Eine Beeinträchtigung der Umwelt und/oder der Nachbarschaft ist sicherlich auch nicht in jedem Ausmaß statthaft, deswegen würde ich das kommunale Ordnungsamt auffordern die Verhältnisse vor Ort zu prüfen.
MfG
Klaus
Nachbarn sind manchmal schwierig…
Hallo Samuel!
…aber man kann sie sich nicht immer aussuchen - also die Nachbarn 
Im Ernst: Im Grunde ist eine gute Nachbarschaft sehr wichtig - und häufig kann man über Missstände reden. Habt Ihr das mal versucht?
Abfall ist ein sehr umfassender Begriff. Er beginnt beim Küchenmüll, beinhaltet den Rasen- und Strauchschnitt und enthält auch Dinge wie Altöl oder alte Batterien.
Ist eine Abfallentsorgung auf einem
Privatgrundstück erlaubt?
In der Regel ist eine Abfallentsorgung außerhalb von dafür errichteten und genehmigten Anlagen nicht erlaubt. Es gibt allerdings im Zusammenhang mit privaten Haushalten auch eine Ausnahme - das ist die Kompostierung.
Die Abfallsatzung Deiner Gemeinde oder Deines Kreises gibt hier weitere Infos, was in welcher Form erlaubt ist.
Für den einen ist es ein biologischer und höchst wertvoller Komposthaufen - für den anderen die größte Stinkbombe der Gemeinde…für den einen ist es Dünger, für den anderen ein Misthaufen… Manchmal ist es eine Frage der Perspektive.
Wenn Du jedoch Zweifel an der Zulässigkeit der hauseigenen Abfallentsorgung auf dem Nachbargrundstück hast, könntest Du
a) mit dem Nachbarn reden
b) bei der zuständigen unteren Abfallbehörde (der Stadt oder der Gemeinde bzw. des Kreises) nachfragen.
Insbesondere, wenn der Abfall weit verteilt wird und eine erhebliche Geruchsbelästigung auftritt, deutet das nicht auf ordnungsgemäßen Umgang mit Abfall hin.
Eine Behördenanfrage trägt allerdings selten zu einer guten Nachbarschaft bei. …
Ohne genauere Details zum gelagerten Abfall zu kennen, ist weiterer Rat nicht möglich.
Ich wünsch Euch viel Erfolg !!!
Ayla
Hallo Herr Bergner,
Meine Empfehlung: Fotos von dem Abfall machen und zur Gemeinde oder ggf. Polizei gehen und es melden. Weder die Gemeinde (Bürgermeisteramt) oder die Polizei wissen wahrscheinlich davon.
Abfallentsorgung und -Lagerung ist genehmigungspflichtig - d.h.zumindest das Landratsamt (nicht nur die Gemeinde) muss sie genehmigen.
Je schneller eine offizielle Stelle davon weiß, desto besser - aber dennoch geduldig bleiben - erst wird ein Bescheid an den Abfallbesitzer geschrieben/geschickt, dann hat er ca 2Wochen Zeit den Abfall ordnungsgemäß zu beseitigen. Sofern der Abfallbesitzer ohne Widerspruch darauf reagiert sind ab jetzt mindestens ca. 3-4 Wochen vorbei.
Damit sich etwas wirklich etwas ändert, ist der Gang zur Behörde unvermeidbar. Das Gespräch mit dem Nachbarn mag etwas bringen - aber in Anbetracht seiner anscheinenden „Gedanklosigkeit“ in meinen Augen eher wenig effektiv.
Viel Erfolg !
Hotzenwald
Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt, denke aber das der nachfolgende Pararagraph aus dem Strafgesetzbuch durchaus auf euren Fall zutriffT:
§ 326 Unerlaubter Umgang mit Abfällen
(1) Wer unbefugt Abfälle, die
Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,
2.
für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind,
3.
explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder
4.
nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,
a)
nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder
b)
einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden,
außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wilde_Müllkippe
Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig helfen.
Gruss Michael