Abfallentsorgung Rastplatz - Bußgeld?

Hallo,

evtl. gehört das nicht in Verkehrsrecht, passt aber am ehesten hier:

Kann ein Bußgeld, oder womöglich sogar mehr, verhängt werden, wenn ein Müllbeutel auf einer Autobahnraststätte/-parkplatz entsorgt wird, wohlgemerkt in den dafür vorgesehenen Mülltonnen? Also nicht systematisch und säckeweise, sondern einmalig ein Beutel.
Wenn ja, wie hoch kann so etwas ausfallen? Und wie wird entschieden, ob jemand nun nur seinen Reiseabfall entsorgt hat, wofür diese Tonnen ja vorgesehen sind, oder mehr, wie ist da die rechtliche Situation? Letztendlich kann es doch nicht „strafbar“ sein, Abfall in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu befördern, oder?

Vielen Dank für jede Information!

Hallo,

da die rechtliche Situation? Letztendlich kann es doch nicht
„strafbar“ sein, Abfall in die dafür vorgesehenen Behältnisse
zu befördern, oder?

soweit ich das verstehe, entsorgt hier jemand größere Abfallmengen auf einem Rastplatz in einem Behältnis, welches nur für den während einer Rast anfallenden Abfall aufgestellt ist. Dann kann man wohl kaum von „dafür vorgesehenen Behältnissen“ sprechen, denn genau dafür sind diese ja nicht vorgesehen.

Gruß

S.J.

Das ist ja eben die Frage, wie ist das definiert? Wenn jemand also z.B. an der Tankstelle einen Kaffee und etwas zu Essen kauft, die Reste/Verpackungen dann in einen Beutel packt, weiter zum Parkplatz fährt und den dort dann in die Tonne wirft. Wer entscheidet dann, ob dies nun zulässig ist, oder nicht?? Und wenn der Autofahrer nicht nachweisen kann, dass der Abfall aus der Rast resultiert (wie auch?), was könnten dann die Konsequenzen sein?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Das ist ja eben die Frage, wie ist das definiert? Wenn jemand
also z.B. an der Tankstelle einen Kaffee und etwas zu Essen
kauft, die Reste/Verpackungen dann in einen Beutel packt,
weiter zum Parkplatz fährt und den dort dann in die Tonne
wirft. Wer entscheidet dann, ob dies nun zulässig ist, oder
nicht?? Und wenn der Autofahrer nicht nachweisen kann, dass
der Abfall aus der Rast resultiert (wie auch?), was könnten
dann die Konsequenzen sein?

das ist natürlich immer vom Einzelfall abhängig. Hintergrund des Ganzen ist ja, dass nicht irgendwelche Autofahrer Müll mitbringen, um ihn dort zu entsorgen.

Gruß

S.J.