Hallösche an alle user. ich bin jetzt schon viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiele jahre hausmeister. sowas ist mir aber noch nicht unter gekommen. gestern abend rief ich in der wohnanlage an, um den zustand der straßen/ gehwege zu erfragen wegens meiner räum - und streupflicht. jopp. alles ok. alles weitere, was ihr jetzt lest, dürfte mich nix angehen. tut es auch nicht, aber rein interessenhalber mal nachgefragt. da sagte mir doch eine mieterin, dass ihr ( und den anderen mietern dieses hauses) ein schreiben vom abfallzweckverband in haus/ wohnung geflattert ist. der vermieter ist wohl der zahlungspflicht für die müllentsorgung nicht nachgekommen. nun wollen AZV von den mietern das geld. gut. hat man schon mal so gehört bei gas und strom. ok. bis hier hin ging die sache noch. nun verlangen sie (AZV) dass die mieter ihre miete ( nicht die nebenkosten, die ja die abfallentsorgung beinhalten) an den AZV direkt überweisen, bzw. die ausstehenden beträge eben übernehmen. häääääää? ich bin kein experte, was recht und gesetz angeht, aber man kann doch nicht als AZV hingehen und „einfach“ schreiben, „zahlt die miete an uns“. Ich denke, dass da sicherlich nichts ohne gericht und den damit verbundenen urteil geht. wo sind wir hier? also man ist immer wieder erstaunt was so alles geht und nicht geht. bedanke mich schon mal im voraus für die antworten. gruß av
Hallo!
Ja,das geht nicht „einfach so“.
Vertragspartner der Mieter ist ja der Vermieter,dem schulden die Mieter die Mietzahlung.
Aber der AZV wird sicherlich in dem Schreiben etwas dazu ausgeführt haben. Vielleicht hat der Verband bereits eine Verfügung bei Gericht erwirkt.
zum Beispiel eine „Pfändung“ der Mietzahlung (vergleichbar einer Lohnpfändung eines Arbeitnehmers). Die Miete soll gepfändet werden um die Schulden des Vermieters zu begleichen.
MfG
duck313
Dies kann man nicht pauschal beantworten, denn es kommt auf die Satzung der Gemeinde an. In vielen Gemeinden, zahlt der Mieter und nicht der Vermieter die Müllgebühren.
Dies würde dann auch bedeuten, dass die Gebühren direkt vom Mieter gefordert werden kann, auch dann wenn zuvor die Gebühren vom Vermieter überwiesen wurden.
Also mal bei der Gemeinde nachfragen, wie es dort geregelt ist.
Gruß Merger
Hallo!
Will ein Gläubiger an sein Geld, der Schuldner zahlt aber nicht, geht der Gläubiger den zivilrechtlichen Weg über Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Dann wird gepfändet, auch in zukünftig entstehende Ansprüche wie z. B. Lohn oder Mieteinnahmen. Bei der Lohnpfändung wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner, bei der Pfändung der Miete werden die Mieter zu Drittschuldnern. Die Drittschuldner müssen dann an den Gläubiger zahlen.
Soetwas hat nichts speziell mit Abfallzweckverband zu tun, sondern kann immer passieren, wenn irgendein Gläubiger einen Schuldtitel gegen den Vermieter besitzt und Geld sehen will.
Gruß
Wolfgang
da staunt der Laie und der fachmann wundert sich - klar geht das wenn öffentliches Recht betroffen ist dürfen sogar Haus- und Wohnungstüren gewaltsam ohne Gerichtsbeschluss (z.B. Schornsteinfeger) geöffnet werden.
„… da sagte mir doch eine mieterin, dass ihr ( und den anderen mietern dieses hauses) ein schreiben vom abfallzweckverband in haus/ wohnung geflattert ist…“
Was soll man darauf antworten?
Ehrlich, ich kann mir kaum, eigentlich überhaupt nicht vorstellen, dass ein Abfallzweckverband auf die glorreiche Idee kommt, von Mietern einer Wohnanlage die Miete zu kassieren. Ich geh mal davon aus, dass es um die Kosten der Müllentsorgung geht und nichts weiter. Und da, in der Tat, kann es durchaus zu einer solchen Situation kommen, wie eben auch bei Strom oder Gas. Das sind Kosten, die nach dem Verursacherprinzip entstehen und auch verteilt werden. Natürlich sollte der Eigentümer die Mieter vorab davon in Kenntnis setzen, dass die Abschläge ab sofort direkt an die AVZ zu entrichten sind.
Was das „Nachzahlen“ alter Forderungen angeht, da ist es wie mit allem: Was 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraums nicht gefordert wird, ist dahin.
Gruß
Weschdl
Moin!
Nun, in unserem Land ist vieles möglich, was unglaublich ist! Aber „einfach“ schreiben, „zahlt die miete an uns“, das geht (noch) nicht!Nicht gezahlte Müllabfuhr wird aber letztendlich von allen Mietern zu zahlen sein, wenn das Mahn-/Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
GrußMK
Was ich nicht kenne, das gibt es nicht, oder was war das jetzt?
Mietpfändung bisher nicht bekannt? Na denn, mal was neues.
vnA
http://www.iww.de/ve/archiv/vollstreckungspraxis-die…
Es ist also möglich, wenn es faktisch berechtigt ist und rechtlich korrekt durchgeführt wird.