Abfangen von E-Mails - Rechtslage

Hallo,

wenn E-Mails „abgefangen“ also nicht an den Empfänger zugestellt, stattdessen von anderen gelesen und auch nicht weitergeleitet werden, wie sieht da die Rechtslage aus?

Ich beziehe mich auf einen wie hier geschilderten Sachverhalt:

http://www.heise.de/newsticker/Fraktionsspitze-kassi…

Dort wird zur Rechtfertigung angeführt "Man mache das seit etwa einem Jahr so. Sie verglich demnach das Einsehen der privaten E-Mails mit dem Lesen von Postkarten und sieht deshalb keine rechtlichen Probleme beim Umleitung der Mails.

Selbst wenn E-Mails Postkarten gleichzustellen wären:

Der Postbote wäre dann nicht wegen unbefugten Lesens zu belangen, er dürfte die Postkarte bzw. Information aber nicht einfach einbehalten.

Wie ist das ganze zu bewerten? Werden Straftatbestände erfüllt?

Gruß

S.J.

noch ein heise
Nur, weil ichs gerade gelesen habe - dazu noch ein heise:

http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Unerlaubte-E-M…

LG Petra

Selbst wenn E-Mails Postkarten gleichzustellen wären:

Dürfte kaum haltbar sein. Abgesehen von einem Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte von Sender und Empfänger sind Gerichte durchaus auch schon zum Urteil gelangt, dass eine Mail einem verschlossenen Brief gleichkommt. Z.B. (in einem anders gelagerten Fall, die Begründung trifft aber auch hier) LANDGERICHT KÖLN URTEIL Aktenzeichen: 28 O 178/06.

Gruß