Hallo.
Der Vater eines Freundes von mir wurde fristgerecht gekündigt.
Jetzt klagt er vor dem Arbeitsgericht wegen Abfindung.
Er reicht Kündigungsschutzklage ein. Auf Abfindung klagen ist nicht.
Mein Kumpel meinte, dass man pro Arbeitsjahr in einem Betrieb eine
halbes Monatseinkommen Abfindung bekommt.
Bekommen kann. Das ist eine Faustregel, für den Fall, dass
das Arbeitgericht entscheidet dass,
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das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde;
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eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zumutbar ist;
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der Anspruch auf Weiterbeschäftigung durch eine Abfindung - sozusagen - abgelöst wird.
Das wären bei seinem
Vater jetzt vier Monatseinkommen, die zu zahlen sind.
Möglicherweise nix, möglicherweise genau so viel, oder mehr oder weniger oder bei OBI.
Ist so etwas betriebsintern geregelt oder gilt das allgemein?
Gesprochenes, d.i. Richterrecht. Betriebsinterne Regelung wäre bei Interessenausgleich oder Sozialplan, was beides nur in Betrieben mit BR passiert.
Kann ein Betrieb, der kurz vor der Insolvenz steht und nur, um
diese abzuwenden, den Mitarbeiter entlassen hat, von einer
Abfindungszahlung absehen?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Abfindung. Eine Kü. aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist genau so eine betriebsbedingte wie in dem Falle, dass ein bestimmtes Produkt nicht mehr hergestellt wird und dadurch Arbeitsplätze flöten gehen. Für die Kündigungsschutzklage kann nur die Einrede erhoben werden, dass
Eine Klage „ich stehe hier, damit ich noch Geld hinterhergeworfen bekomme“ ist, vorsichtig gesagt, wenig erfolgversprechend.
Gruß kw