Abfindung?

Hallo!

Der Vater eines Freundes von mir wurde fristgerecht gekündigt. Jetzt klagt er vor dem Arbeitsgericht wegen Abfindung. Mein Kumpel meinte, dass man pro Arbeitsjahr in einem Betrieb eine halbes Monatseinkommen Abfindung bekommt. Das wären bei seinem Vater jetzt vier Monatseinkommen, die zu zahlen sind.

Ist so etwas betriebsintern geregelt oder gilt das allgemein? Kann ein Betrieb, der kurz vor der Insolvenz steht und nur, um diese abzuwenden, den Mitarbeiter entlassen hat, von einer Abfindungszahlung absehen?

Grüße,
die Lydia

Hi!

Der Vater eines Freundes von mir wurde fristgerecht gekündigt.
Jetzt klagt er vor dem Arbeitsgericht wegen Abfindung.

Wohl eher auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde!

Es gibt kein Recht auf Abfindung!
Wenn kein Sozialplan besteht und die Kündigung rechtens ist: Warum sollte der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen müssen?

Oder anders: Muss ein Arbeitnehmer dem AG auch eine Abfindung zahlen, wenn er einfach so kündigt?

Sollte sich beim Gerichtstermin trotzdem auf eine Abfindungszahlung geeinigt werden: Die FAUSTregel ist in der tat ein halbes Monatseinkommen je Beschäftigungsjahr…

LG
Guido

Hallo!

Ein Arbeitsvertrag ist von beiden Vertragspartnern mit einer bestimmten Frist kündbar und damit hat es sich. Wird dennoch vom AG eine Abfindung gezahlt, ist diese i. d. R. nur der Preis für Ruhe. So sieht es jedenfalls bei betriebsbedingten Kündigungen aus. Bei solchen Kündigungen hat der AG soziale Gesichtspunkte, z. B. Alter und Familiensituation, zu berücksichtigen. Wenn es mit dieser Auswahl wackelig steht, zahlt mancher AG lieber, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Wenn der Betrieb in Gefahr ist und sich deshalb von Mitarbeitern trennen muß, ist das allemal ein Grund für betriebsbedingte Kündigungen.

Einzelfallabhängig lassen sich vor dem Arbeitsgericht Abweichungen von der Sozialauswahl durchsetzen.

Gruß
Wolfgang

Hallo.

Der Vater eines Freundes von mir wurde fristgerecht gekündigt.
Jetzt klagt er vor dem Arbeitsgericht wegen Abfindung.

Er reicht Kündigungsschutzklage ein. Auf Abfindung klagen ist nicht.

Mein Kumpel meinte, dass man pro Arbeitsjahr in einem Betrieb eine
halbes Monatseinkommen Abfindung bekommt.

Bekommen kann. Das ist eine Faustregel, für den Fall, dass

das Arbeitgericht entscheidet dass,

  • das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde;

  • eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zumutbar ist;

  • der Anspruch auf Weiterbeschäftigung durch eine Abfindung - sozusagen - abgelöst wird.

Das wären bei seinem
Vater jetzt vier Monatseinkommen, die zu zahlen sind.

Möglicherweise nix, möglicherweise genau so viel, oder mehr oder weniger oder bei OBI.

Ist so etwas betriebsintern geregelt oder gilt das allgemein?

Gesprochenes, d.i. Richterrecht. Betriebsinterne Regelung wäre bei Interessenausgleich oder Sozialplan, was beides nur in Betrieben mit BR passiert.

Kann ein Betrieb, der kurz vor der Insolvenz steht und nur, um
diese abzuwenden, den Mitarbeiter entlassen hat, von einer
Abfindungszahlung absehen?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Abfindung. Eine Kü. aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist genau so eine betriebsbedingte wie in dem Falle, dass ein bestimmtes Produkt nicht mehr hergestellt wird und dadurch Arbeitsplätze flöten gehen. Für die Kündigungsschutzklage kann nur die Einrede erhoben werden, dass

  • ein anderer zumutbarer Arbeitsplatz zur Verfügung gestanden hätte

  • oder die Sozialauswahl nicht berücksichtigt wurde.

Eine Klage „ich stehe hier, damit ich noch Geld hinterhergeworfen bekomme“ ist, vorsichtig gesagt, wenig erfolgversprechend.

Gruß kw