Abfindung

Hallo Experten,
angenommen eine Firma hätte der Belegschaft mitgeteilt das spätestens 2007 für 75% der Leute am Standort das Arbeitsverhältnis beendet ist,
da man die Produktion nach China ausgliedern will.Man wolle aber bei der Stellensuche behilflich sein und man biete auch für freiwilliges Ausscheiden eine angemessene Abfindung an.Was könnte ein gelernter 50 jähriger Arbeiter mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit,um nicht ganz unbedarft in solch ein Gespräch über die Abfindung zu gehen,als Faustformel für seine Forderungen zum Ausdruck bringen.Es wird kein Angebot des Arbeitgebers ausgesprochen werden,sondern es soll über die Forderung des Arbeitnehmers verhandelt werden.
Für etwaige Antworten im Voraus herzlichen Dank.

Gruß Thomas

Hallo Thomas,

als einigermaßen anerkannte Faustformel gilt:

Betriebszugehörigkeit in Jahren * 0,5 Monatsgehälter.

Allerdings ist das nach wie vor alles frei verhandelbar. Kann also mehr oder auch weniger sein.

Ein Jahresgehalt wäre m.E. durchaus denkbar.

Gruß Ivo

Hallo Ivo,
erstmal danke für die schnelle Antwort.Der Arbeiter könnte also auch versuchen, seine Vorstellungen evtl. durch Vertretung eines Rechtsverdreters durchzusetzen.

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erstmal danke für die schnelle Antwort.Der Arbeiter könnte
also auch versuchen, seine Vorstellungen evtl. durch
Vertretung eines Rechtsverdreters durchzusetzen.

Eine Arbeitsrechtliche Beratung durch einen Fachanwalt ist keinesfalls verkehrt. Auch in Hinblick auf Versteuerung der Abfindung, Sperrzeiten beim Arbeitsamt, usw…
Ich rate explizit dazu.

Gruß Ivo