Abfindung

Hallo,

einem AN soll vom AG eine Abfindung gezahlt werden. Der AN war 5,5 Jahre befristet in der Firma angestellt. Die Abfindung beträgt 5 % aller Bruttovergütungen.

Meine Frage: Versteuert bereits der AG diese Abfindung (ca. 5.000 EUR) oder wird sie voll an den AN überwiesen und der AN muss sie in seiner Steuererklärung angeben und dann die Steuern selbst zahlen?

Werden auch SV-Beiträge auf diese Summe fällig?

Gruß
Dany

Hallo

einem AN soll vom AG eine Abfindung gezahlt werden. (…)
Versteuert bereits der AG diese Abfindung (ca.
5.000 EUR) oder wird sie voll an den AN überwiesen und der AN
muss sie in seiner Steuererklärung angeben und dann die
Steuern selbst zahlen?

EStG § 3

Steuerfrei sind
(…)
9. Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses, höchstens jedoch 7.200 Euro.
2 Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Dienstverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 9.000 Euro, hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und hat das Dienstverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 11.000 Euro;
(…)

Vorausgesetzt eben, die Auflösung des AV ist vom AG veranlasst oder per Gericht festgesetzt.

Gruß,
LeoLo

@ LeoLo

Vorausgesetzt eben, die Auflösung des AV ist vom AG veranlasst
oder per Gericht festgesetzt.

Es war die x-te Verlängerung des ursprünglichen Arbeitsvertrages. Und jetzt wurde der Vertrag eben nicht mehr verlängert …

Gruß
Dany

Hallo

Vorausgesetzt eben, die Auflösung des AV ist vom AG veranlasst
oder per Gericht festgesetzt.

Es war die x-te Verlängerung des ursprünglichen
Arbeitsvertrages. Und jetzt wurde der Vertrag eben nicht mehr
verlängert …

Und dann gibt es eine Abfindung? Merkwürdig. Dann wird also gar kein Aufhebungsvertrag geschlossen sondern eigentlich bekommst Du sozusagen einen Bonus von 5000€ als Abschiedsgeschenk?

Gruß,
LeoLo

Zwischenfrage
Hallo,

Es war die x-te Verlängerung des ursprünglichen
Arbeitsvertrages. Und jetzt wurde der Vertrag eben nicht mehr
verlängert …

ähm, ich mag mich irren, aber ich habe mal gehört daß bloß 2 oder 3 Verlängerungen zulässig sind. Danach ist es automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertag.
Stimmt das oder hab ich da evtl. etwas falsch verstanden oder ist es gar totaler Unsinn?

Wäre lieb, wenn sie dazu mal jemand äußert :smile:

Danke schön

Viele Grüße
ausnahmefall

@ LeoLo

Und dann gibt es eine Abfindung? Merkwürdig. Dann wird also
gar kein Aufhebungsvertrag geschlossen sondern eigentlich
bekommst Du sozusagen einen Bonus von 5000€ als
Abschiedsgeschenk?

Nein, es wird kein Aufhebungsvertrag geschlossen.

Und ja, es gibt eine Abfindung. Steht im Manteltarifvertrag unserer Firma.

Also, bekomme ich die ca. 5.000 EUR bar auf die Hand?? Wäre ja genial …

Gruß
Dany

@ ausnahmefall

ähm, ich mag mich irren, aber ich habe mal gehört daß bloß 2
oder 3 Verlängerungen zulässig sind. Danach ist es automatisch
ein unbefristeter Arbeitsvertag.
Stimmt das oder hab ich da evtl. etwas falsch verstanden oder
ist es gar totaler Unsinn?

Wäre lieb, wenn sie dazu mal jemand äußert :smile:

Danke schön

Viele Grüße
ausnahmefall

Hallo ausnahmefall,

im Manteltarifvertrag meiner Ex-Firma (Rundfunkanstalt) steht geschrieben, dass man mit sachlichem Grund max. 6 Jahre befristet beschäftigt werden darf. Ich war 5,5 Jahre dabei …

Schön wär´s, wenn´s jetzt automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wäre, zumal ich inzwischen zwei Kinder habe und meine Ex-Chefin mich aufgrund der zwei Kinder nicht mehr haben möchte …

Gruß
Dany

musst Du aber bei der Steuer angeben.
Nennt Deine Firma das denn auch Abfindung?

Hallo Dany,

im Manteltarifvertrag meiner Ex-Firma (Rundfunkanstalt) steht
geschrieben, dass man mit sachlichem Grund max. 6 Jahre
befristet beschäftigt werden darf. Ich war 5,5 Jahre dabei …

Und dem da über den „sachlichen Grund“ beizukommen geht nicht? Was war denn der angeblich sachliche Grund, daß es bisher nur 'ne Verlängerung war?

Schön wär´s, wenn´s jetzt automatisch ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis wäre, zumal ich inzwischen zwei Kinder habe
und meine Ex-Chefin mich aufgrund der zwei Kinder nicht mehr
haben möchte …

Sowas finde ich echt mies - auch wenn es möglicherweise legal ist :frowning: Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, daß du schnell wieder was findest.

Viele Grüße
Anja

musst Du aber bei der Steuer angeben.

Aha.

Nennt Deine Firma das denn auch Abfindung?

Ja, heißt im Manteltarifvertrag Abfindung.

@ ausnahmefall
Hallo Anja,

Und dem da über den „sachlichen Grund“ beizukommen geht nicht?
Was war denn der angeblich sachliche Grund, daß es bisher nur
'ne Verlängerung war?

Der sachliche Grund ist schon stichhaltig. Leider. :frowning:

Meine Ausbilderin ist schwanger geworden. Als sie in MuSchu ging, war ich gerade mit der Ausbildung fertig und bin befristet (als Vertretung) auf ihre Planstelle gekommen. Erst für die Zeit des MuSchu, dann für die Zeit der Elternzeit. Und als sie nach 2,5 Jahren wiederkam, wollte sie nur noch Teilzeit statt Vollzeit arbeiten. Das ging auf ihrer ursprünglichen Planstelle nicht. Sie kam in unserer Abteilung auf eine andere Planstelle und hat ihre Teilzeit immer befristet beantragt. Und mein Arbeitsvertrag wurde immer so lange verlängert, wie sie wieder befristet Teilzeit beantragt hat.

Nach knapp 4 Jahren war ich schwanger und ging dann in MuSchu und Elternzeit. Habe meine Schwangerschaft bis zur 20. SSW verschwiegen, um noch mal eine Vertragsverlängerung zu bekommen. Und das bei einem Zwillingsbauch :wink: Habe dann bis zur Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2004) Elternzeit beantragt.

Ursprünglich wollte ich ab 01.01.2005 auch in Teilzeit einsteigen. Klappte laut Aussage meiner Chefin nicht, da sie keine Teilzeitstellen mehr in ihrer Abteilung haben möchte, da sie mit der Kollegin, die ich vertreten habe, schlechte Erfahrungen gemacht hat. Als ich sie fragte, wie es mit Vollzeit aussehen würde, kam der Hammer mit den zwei Kindern. :frowning:(

Sowas finde ich echt mies - auch wenn es möglicherweise legal
ist :frowning: Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, daß du schnell
wieder was findest.

Ganz so eilig ist es zum Glück nicht, da ich bis September noch Erziehungsgeld bekomme und mein Mann gut verdient. Aber danach wäre ein zweites Gehalt nicht schlecht.

Gruß
Dany

Hallo

Ja, heißt im Manteltarifvertrag Abfindung.

Auch wenn ich eigentlich jetzt schon der Meinung bin, daß die volle Summe zu versteuern ist: wie lautet denn der konkrete Wortlaut im Tarifvertrag?

Gruß,
LeoLo

Auch wenn ich eigentlich jetzt schon der Meinung bin, daß die
volle Summe zu versteuern ist: wie lautet denn der konkrete
Wortlaut im Tarifvertrag?

Zitat: Bei befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer zusammenhängenden Beschäftigungsdauer von mehr als zwölf Monaten erhält die Arbeitsnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung von 5 Prozent der während der Vertragsdauer bezogenen Grundvergütung.

Hallo

Zitat: Bei befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer
zusammenhängenden Beschäftigungsdauer von mehr als zwölf
Monaten erhält die Arbeitsnehmerin bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses eine Abfindung von 5 Prozent der während
der Vertragsdauer bezogenen Grundvergütung.

Meines Erachtens durch den AG bei Auszahlung voll zu versteuern, da § 3 EstG hier nicht zutrifft. Allerdings bin ich ja auch kein Steuerrechtsexperte :o)

Gruß,
LeoLo

Anmerkung
Hallo Dany,

Zitat: Bei befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer
zusammenhängenden Beschäftigungsdauer von mehr als zwölf
Monaten erhält die Arbeitsnehmerin bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses eine Abfindung von 5 Prozent der während
der Vertragsdauer bezogenen Grundvergütung.

imho bist Du da mit 5.000Euro auf die Hand aber irgendwie auf dem Holzweg. Wenn ich den Text richtig interpretiere, gibt es da nur 5% EINER Grundvergütung. Und Du wirst doch wohl nicht 100.000Euro im Monat gehabt haben?
Bevor Du also den Urlaub buchst, frag lieber noch mal nach…

Gruß
Axel

@ [EDIT: Name auf Wunsch entfernt]
Hallo Axel,

imho bist Du da mit 5.000Euro auf die Hand aber irgendwie auf
dem Holzweg. Wenn ich den Text richtig interpretiere, gibt es
da nur 5% EINER Grundvergütung. Und Du wirst doch wohl nicht
100.000Euro im Monat gehabt haben?
Bevor Du also den Urlaub buchst, frag lieber noch mal nach…

Nein, ich hatte keine 100 TEUR pro Monat. Schade eigentlich. :wink:)

Aber 5 % EINER Grundvergütung wären ja nur ca. 100 EUR. Das wäre dann wohl doch etwas wenig als Abfindung, oder??

Gruß
Dany