Abfindung

Hallo Auskenner,

wir haben gerade in unserer Mädels-Runde heiße Diskussionen geführt. Und zwar feht es um Folgendes:

Einigkeit konnten wir darüber erzielen, dass im falle der Aushandlung einer Abfindung pro Jahr der Betriebszugehörigkeit i.d.R. ein halbes Monatsbrutto angerechnet wird. Aber dann geht’s schon los:

1.) Was umfasst Betriebszugehörigkeit? Nur die Zeiten, in denen Arbeitseinkommen bezogen wurde oder auch Zeiten ohne Bezüge vom AG (längere Krankheit, Elternzeit)?

2.) Wenn der Mitarbeiter z.B. 10 Jahre in der Firma war, ist sein Monatsbrutto ja mit den Jahren gestiegen. Welcher Betrag wird da herangezogen? Das letzte Bruttogehalt oder der Durchschnitt der zehn Jahre?

Vielen Dank für die Befriedung unseres Weiberstammtischs durch eure Antworten!

Gruß

KittCatt

Guten Morgen,

1.) Was umfasst Betriebszugehörigkeit? Nur die Zeiten, in
denen Arbeitseinkommen bezogen wurde oder auch Zeiten ohne
Bezüge vom AG (längere Krankheit, Elternzeit)?

Die Betriebszugehörigkeit umfasst auch Elternzeit und Krankheit, da man nach wie vor im Vertragsverhältnis mit der Firma steht.

2.) Wenn der Mitarbeiter z.B. 10 Jahre in der Firma war, ist
sein Monatsbrutto ja mit den Jahren gestiegen. Welcher Betrag
wird da herangezogen? Das letzte Bruttogehalt oder der
Durchschnitt der zehn Jahre?

I.d.R. handelt es sich um das letzte. Schon allein aus dem Grund da man dies normalerweise weiterhin bekommen würde, wenn man nicht geht.

Gruß Ivo