Hallo Auskenner,
wir haben gerade in unserer Mädels-Runde heiße Diskussionen geführt. Und zwar feht es um Folgendes:
Einigkeit konnten wir darüber erzielen, dass im falle der Aushandlung einer Abfindung pro Jahr der Betriebszugehörigkeit i.d.R. ein halbes Monatsbrutto angerechnet wird. Aber dann geht’s schon los:
1.) Was umfasst Betriebszugehörigkeit? Nur die Zeiten, in denen Arbeitseinkommen bezogen wurde oder auch Zeiten ohne Bezüge vom AG (längere Krankheit, Elternzeit)?
2.) Wenn der Mitarbeiter z.B. 10 Jahre in der Firma war, ist sein Monatsbrutto ja mit den Jahren gestiegen. Welcher Betrag wird da herangezogen? Das letzte Bruttogehalt oder der Durchschnitt der zehn Jahre?
Vielen Dank für die Befriedung unseres Weiberstammtischs durch eure Antworten!
Gruß
KittCatt