Wenn man am 30.04. zum 31.05. eine Änderungskündigung erhält, gegen die Kündigung Klage einreicht, den darauffolgenden Gerichtsprozess gewinnt und dadurch eine Abfindung oder Entlassungsentschädigung bekommen konnte, muss man diesen Betrag beim Arbeitsamt zur Berrechnung des Arbeitslosengeldes melden?
Es handelt sich um einen Betrag von 3.000 Euro. Gibt es so was wie eine Meldungsfreigrenze?
Wenn man den Betrag angeben muss, wie viel würde man dann weniger an Arbeitslosengeld bekommen?
Ist so ein Abfindungsbetrag eigentlich Brutto oder Netto? Wird davon noch irgendwas abgezogen?
Vielen Dank schon mal im vorraus.
Hallo erstmal.
muss man diesen
Betrag beim Arbeitsamt zur Berrechnung des Arbeitslosengeldes
melden?
Also was dabei rauskommt, kommt drauf an: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
-> „Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?“
(aus steuerrechtlicher Perspektive ist die Seite veraltet: seit 1.1.2006 müssen Abfindungen voll versteuert werden)
mfg M.L.
Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für die Antwort.
Also früher war es so, dass man Steuerfreigrenzen hatte und soweit ich weiß mußte man auch nichts beim Arbeitsamt angeben, aber wie ist es heutzutage? Die Steuerfreigrenze ist ja am 01.01.06 ganz weggefallen.
Ist die Abfindung ein Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes im Rahmen eines Sozialplans, findet nach dem Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz vom 24.03.1999 keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld statt.
Dieser Satz steht in dem Link. Das bezieht sich allerdings auf das Jahr 1999. Gilt dieses Gesetz denn heute auch noch?
Vielen Dank
Hallo nochmal.
Ist die Abfindung ein Ausgleich für den Verlust des
Arbeitsplatzes im Rahmen eines Sozialplans, findet nach dem
Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz vom 24.03.1999 keine
Anrechnung auf das Arbeitslosengeld statt.Dieser Satz steht in dem Link. Das bezieht sich allerdings auf
das Jahr 1999. Gilt dieses Gesetz denn heute auch noch?
Dazu siehe die umfangreichere Seite http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… ab „Werden von der Abfindung Sozialabgaben und Steuern abgezogen?“
mfg M.L.
Hallo,
danke nochmal, das hilft mir schon etwas mehr.