Abfindung

Einem schwerbehinderten (Grad der Behinderung 80) wurde am 25. Februar 2009 zum 31. März 2009 gekündigt.
Betriebszugehörigkeit 11 Monate!
Der Arbeitgeber hat bzgl. der Kündigung nicht die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt.
Somit war/ist die Kündigung unwirksam.
MA hat Kündigungsschutzklage eingereicht!
Im heutigen Termin wurden dem MA € 4.000 als Abfindung angeboten.
Mitarbeiter möchte Abfindung ablehnen, da Anrechnung auf Arbeitslosengeld, und möchte auf Weiterbeschäftigung klagen.
MA ist nicht informiert, welche Sperre des Arbeitslosengeldes, für welche Dauer.
Fortsetzung der Klage?
Wer hat Erfahrungswerte?

Ebenfalls ohne Hallo,

Einem schwerbehinderten (Grad der Behinderung 80) wurde am 25.
Februar 2009 zum 31. März 2009 gekündigt.

Mit welcher Begründung?

Betriebszugehörigkeit 11 Monate!
Der Arbeitgeber hat bzgl. der Kündigung nicht die Zustimmung
des Integrationsamtes eingeholt.
Somit war/ist die Kündigung unwirksam.
MA hat Kündigungsschutzklage eingereicht!

Allein oder mit Vertratung duch RA?

Im heutigen Termin wurden dem MA € 4.000 als Abfindung
angeboten.

Wie viele Monatgehälter sind das?

Mitarbeiter möchte Abfindung ablehnen, da Anrechnung auf
Arbeitslosengeld, und möchte auf Weiterbeschäftigung klagen.
MA ist nicht informiert, welche Sperre des Arbeitslosengeldes,
für welche Dauer.

Meines Wissens wird es nur versteuert.

Fortsetzung der Klage?

Ist denn das Vertrauensverhältnis noch Okay, das eine zusammenarbeit nach dieser Situation noch möglich ist?

Wer hat Erfahrungswerte?

Auch ohne Gruß

Morgen,

Ein guter Tipp dazu nehmt die Abfindung bzw. verhandelt noch einmal da die Gerichtskosten höher sind von dem Arbeitgeber.
Das weiter beschäftigen ist meist nicht gut weil, der Betrieb natürlich dann anfängt zu suchen nach Fehlern oft wird auch Mobbing betrieben bis dann der Arbeitnehmer geht. Damit erreicht man dann Natürlich erst recht nichts.