Abfindung

Guten Tag,Bei einer fälligen Abfindung auf Grund Jobkündigung leistet der Arbeitgeber vor Auszahlung Abgabe ans Finanzamt.Wird die Höhe des Steuerabzugs nach der Steuerklasse des Gekündigten bestimmt?
mit frdl.Gruß peg.

Hallo,

ja, danach und danach: http://www.unternehmerverband.de/aktuelles/1-5abf.doc

Es wird also die Steuer nach LSt-Klasse ausgerechnet und dann geschaut, ob die Verteilung der Progression auf 5 Jahre günstiger ist. Ist das der Fall, bekommt AN die ermäßigte Steuer.

VG
EK