Liebe/-r Experte/-in,
im Internet findet man nichts genaues- wie ist die Chance,
beim ALG 1 nicht gesperrt zu werden, wenn es eine betriebs-
bedingte Kündigung gab, zu der ein Abwicklungsvertrag
unterschrieben wurde? Der Abwicklungsvertrag enthält u.a. den Abfindungsbetrag und explizit die „Belehrung“, daß es zu Ruhens- und Sperrzeiten beim ALG 1 kommen kann.
Was genau heißt Ruhenszeit und Sperrzeit?
Vielen Dank schon mal
Andrea
Hallo Andrea,
Grundlage für eine Sperrzeit beim ALG 1 ist das SGB III. Hat der Arbeitnehmer gekündigt oder durch sein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Kündigung durch den Arbeitgeber gegeben, so droht eine Sperrzeit nach SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1. Dieser Punkt scheidet in Deinem Fall schon mal aus - also keine Sperrzeit.
Ein zweiter Grund wäre Dein Einverständnis im Abfindungsvertrag. Dazu hat das Bundessozialgericht im Juli 2006 entschieden: Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist einen Aufhebungsvertrag, um die betriebsbedingte Kündigung zu umgehen, so kann nicht mehr automatisch eine Sperrzeit verhängt werden. (BSG, Urteil vom 12.07.2006, Az.: B 11a AL 47/05 R).
Ergänzend dazu findest Du auch Anregungen unter www.abfindunginfo.de/anmerk.htm