Abfindung?

Liebe/-r Experte/-in,

eine Freundin von mir hat erzählt, dass ir eine Abfindung zusteht und ich kann das irgendwie nicht glauben.

Sie arbeitet seit 9 Jahren in einer privaten Kindertagesstätte. Sie hat dort Vollzeit gearbeitet.

Stimmt es das einem schon nach 9 Jahren eine Abfindung zusteht??? Können dann aber nur wenige Euros sein, oder?

Wer kann mir dazu was sagen?

Mit freundlichen Grüßen und Danke!!!
Esmiralder

Sehr geehrter Fragesteller,

Anspruch auf eine Abfindung gibt es grundsätzlich im deutschen Rechtssystem nicht, unabhängig von der Beschäftigungszeit des Mitarbeiters. Möglich ist aber, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine solche anbieten, um ihm bspw. den Verlust des Arbeitsplatzes „schmackhaft“ zu machen. Dies erfolgt dann aber auf rein freiwilliger Basis, ohne dass der Mitarbeiter darauf einen Rechtsanspruch hat.

Beste Grüße

RA Koll

Liebe/-r Experte/-in,

eine Freundin von mir hat erzählt, dass ir eine Abfindung
zusteht und ich kann das irgendwie nicht glauben.

Sie arbeitet seit 9 Jahren in einer privaten
Kindertagesstätte. Sie hat dort Vollzeit gearbeitet.

Stimmt es das einem schon nach 9 Jahren eine Abfindung
zusteht??? Können dann aber nur wenige Euros sein, oder?

Wer kann mir dazu was sagen?

Mit freundlichen Grüßen und Danke!!!

Hallo,

juristisch gibt es keinen Rechtsanspruch auf Abfindung. Die wird in der Regel bezahlt, wenn sich der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer freikaufen will, wenn er nämllich bei einer Kündigungsschutzklage zu verlieren droht. Man rechnet in diesen Fällen mit eine rAbfindung in einer Höhe von Anzahl der Beschäftigungsajre . 2 x Monatsgehalt.
Ingeborg

Esmiralder

Hallo,

einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nicht, auch nicht nach 40 Jahren.

Er kann in Sozialplänen oder Tarifverträgen vereinbart sein. Er kann auch im Rahmen
einer Aufhebungsvereinbarung vereinbart werden.

Auch vor Gericht kaufen sich Arbeitgeber bei Risiken der Kündigung (Unwirksamkeit)
gerne frei, d.h. es wird dann oft ein Vergleich geschlossen.

VG
EK