Liebe/-r Experte/-in,
aus gesundheitlichen Gründen kann ich meine bisherige Tätigkeit leider nicht mehr ausüben. Nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit möchte ich meinem Arbeitgeber die Auflösung meines Arbeitsverhältnisses unter der Maßgabe einer entsprechenden Abfindung anbieten.
Geht das, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Für jede Antwort bin ich dankbar!
Hallo,
leider kann ich Dir hierbei nicht weiter helfen.
Hallo peterundsoehne,
das der Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung zahlt ist fast schon Pflicht. Frage ist nur, ob diese von der Höhe in Ordnung ist. Das solltest du über deinen Betriebsrat klären lassen. Unter Umständen kann dieser dir auch dabei helfen eine höhere Abfindung zu bekommen. Sollte es in eurem Betrieb keinen Betriebsrat geben, du aber eine Rechtsschutzversicherung haben, empfehle ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der wird dir dann bestimmt weiter helfen.
Ich drück die Daumen.
Lieben Gruß
Trotzdem vielen Dank!
Herzlicher Gruß
Hallo Sunny14,
vielen Dank für die prompte Beantwortung! Im Vorfeld habe ich mich bereits mit diesem Gedanken befasst, Dein Argument hat mich jetzt aber letztendlich überzeugt!
Vielen Dank!