Abfindung

Lieber Ernst-Erwin,

ich habe eine Frage zum Thema Steuern auf Abfindung und hoffe ich bin bei Ihnen an der richtigen Stelle.

Und zwar ist mein ehemaliger Arbeitgeber im Jahr 2009 insolvenz gegangen. Laut dem Insolvenzverwalter wird 50% der Abfindung laut Solzialplan, jedem einzelnen überwiesen. Versteuert wird die Abfindung für alle mit der Steuerklasse 6.
Diesen Monat ist das Geld nun gekommen. Insgesamt sind aber nur ca. 17% der Abfindung als Steuern einbehalten wurden. Wie hoch wird aber die Steuer im Rahmen der Jahressteuerklärung für das nächste Jahr betragen? Gibt es einen pauschalen Prozentsatz?

Ich würd mich gerne für das nächste Jahr vorbereiten und dafür einen Teil der Abfindung zu Seite legen.

Besten Dank
Maniac

Wenn es sich wirklich um eine Abfindung als Entschädigung im steuerlichen Sinn handelt, dann wäre Steuerklasse 6 falsch. Ich nehme an, die Abfindung ist dann doch nach der Fünftelregelung berechnet worden. Wollen Sie es nur mit dem Abfindungsrechner www.abfindunginfo.de/abfindungsrechner.htm selbst nachrechnen, oder wollen Sie lieber eine Kalkulation von einem fremden Dritten, z.B. mit http://www.abfindunginfo.de/abfkalk2.htm?