Abfindung 1/5 Regelung

Muss der Arbeitgeber die 1/5-Regelung bei Abfindung durchführen, wenn eine Zusammenballung von Einkünten besteht? Oder muss der AN den AG darauf aufmerksam machen oder muss ich dies bei meiner Jahreseinkommensteuererklärung machen.

Hallo,
es ist keine Pflicht des Arbeitgebers, zur Anwendung der Fünftelregelung.

Ich höre immer wieder, dass es EDV-Programme der Lohnbuchhaltung gibt, die die Fünftelregelung nicht ausweisen können.

Wenn Sie eine Abfindung nach § 34 EStG bekommen, haben Sie aber in jedem Fall ein Recht darauf, die Fünftelregelung hinterher bei der Steuererklärung anzusetzen.
Info:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__34.html