Abfindung + Anwendung der Fünftelregelung

Hallo Leute,

hab hier mal ne Frage zur Besteuerung von Abfindungen.

Abfindungen können gem. der Fünftelregelung besteuert werden, insoweit eine Zusammenballung der Einkünfte vorliegt und sie insgesamt die entgangenen Einkünfte bis zum Ende des Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses übersteigen.

Jetzt hab ich irgendwo gelesen, dass man der Abfindung sämtliche Einkünfte hinzurechnen kann, die bedingt durch den Verlust des Arbeitsverhältnisses erstmalig erzielt wurden.

Heißt das im Klartext, das man das Gehalt des neuen Arbeitgebers quasi zur Abfindungszahlung hinzurechnen kann und so zur Anwendung der Fünftelregelung kommen kann, falls die Abfindung ursprünglich geringer war?

Wie sieht die ganze Sache aus, wenn man übergangsweise bei einer Auffanggesellschaft unterkommt – zählt dieses Einkommen ebenfalls zur Abfindung.

Wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen kann – oder mir wenigstens sagen kann, ob ich da was falsch verstanden habe.

Danke schon mal.

nur die abfindung unterliegt der fünftelregelung. die anderen einkünfte werden ganz normal besteuert.

gruß inder

Sorry, hab mich glaub ich etwas blöd ausgedrückt.

Das nur die Abfindung der Fünftelregelung unterliegt ist mir klar. Was ist aber, wenn die Abfindung zu gering ist und nicht das eigentliche Jahreseinkommen übersteigt? Wie wird diese Bemessungsgrundlage errechnet? Kann man da weitere Einkünfte mitzählen oder nur das ursprüngliche Gehalt beim alten Arbeitgeber?

Ich glaub ich drück mich gerade ziemlich unglücklich aus :frowning:

Eine „Zusammenballung“ liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Abfindung mehr verdient hat als er bei normalem Ablauf bekommen hätte.

Das wird anhand von Beipsielen klarer:

Beispiel 1 – Tarifbegünstigung ja : Herr X. verdient normalerweise 50 000 € im Jahr. Sein Arbeitsvertrag wird per Ende Dezember aufgehoben und er erhält 20 000 € Abfindung. Klarer Fall von Zusammenballung.

Beispiel 2- Tarifbegünstigung ja : Frau Y. verdient 50 000 € im Jahr. Der Arbeitsvertrag wird per Ende Juni aufgehoben. Frau Y erhält regulär 25 000 € plus 20 000 € Abfindung. Da sie ab Juli im woanders arbeitet, kommt es ebenfalls zu einer Zusammenballung.

Weitere Beispiele und Erläuterungen findest du hier:

Was Sie über Entlassungsabfindungen wissen sollten

Gruß
Alfred

Vielen Dank - das hat mir jetzt echt weitergeholfen :smile: