Hallo Leute,
hab hier mal ne Frage zur Besteuerung von Abfindungen.
Abfindungen können gem. der Fünftelregelung besteuert werden, insoweit eine Zusammenballung der Einkünfte vorliegt und sie insgesamt die entgangenen Einkünfte bis zum Ende des Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses übersteigen.
Jetzt hab ich irgendwo gelesen, dass man der Abfindung sämtliche Einkünfte hinzurechnen kann, die bedingt durch den Verlust des Arbeitsverhältnisses erstmalig erzielt wurden.
Heißt das im Klartext, das man das Gehalt des neuen Arbeitgebers quasi zur Abfindungszahlung hinzurechnen kann und so zur Anwendung der Fünftelregelung kommen kann, falls die Abfindung ursprünglich geringer war?
Wie sieht die ganze Sache aus, wenn man übergangsweise bei einer Auffanggesellschaft unterkommt – zählt dieses Einkommen ebenfalls zur Abfindung.
Wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen kann – oder mir wenigstens sagen kann, ob ich da was falsch verstanden habe.
Danke schon mal.