Abfindung auf mehrere Jahre verteilen?

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, Frau Z bekommt vom Arbeitgerber A Anfang 2010 gekündigt. Das Ganze ziehe sich dann mit Anwalt und Arbeitsgericht bis Januar 2011 hin.

a)
Sie bekomme dann das Gehalt für 2010 und Jan. 2011 nachgezahlt:
Wohin gehört das in der Einkommensteuererklärung?
Alles in 2011 oder
nur das Januargeld für 2011 und der Rest in 2010?

b)
Z und A trennen sich schlißlich, Z hat aber noch 15 Monatsgehälter Abfindung herausgehandelt:
Ist es steuerlich legal und sinnvoll, die Auszahlung dieser Abfindung zu je einem Drittel in die Jahre 2011, 12 und 13 zu legen?

Frau Z nähert sich dem Rentenalter und will in 2011, 12 und 13 nicht mehr angestellt sein.

Ist Fall b) evtl nicht sinnvoll, da sie dadurch evtl. mehr ALG1 verliert, als sie an Steuern spart?

Gruß JK

Hallo,

gesetzt den Fall, Frau Z bekommt vom Arbeitgerber A Anfang
2010 gekündigt. Das Ganze ziehe sich dann mit Anwalt und
Arbeitsgericht bis Januar 2011 hin.
a)
Sie bekomme dann das Gehalt für 2010 und Jan. 2011
nachgezahlt:
Wohin gehört das in der Einkommensteuererklärung?
Alles in 2011 oder
nur das Januargeld für 2011 und der Rest in 2010?

Ist jetzt nur eine Vermutung, zumal es hier nicht um Abfindung geht, aber da gilt wohl das Zuflussprinzip und das wäre dann 2011.

b)
Z und A trennen sich schließlich, Z hat aber noch 15 Monatsgehälter Abfindung herausgehandelt:

Ist das abweichend von Fall a) ohne Arbeitgericht? Oder wird dies in diesem Verfahren dann so ausgehandelt?

Ist es steuerlich legal und sinnvoll, die Auszahlung dieser
Abfindung zu je einem Drittel in die Jahre 2011, 12 und 13 zu
legen?

Grundsätzlich legal möglich. Ob dies aber im hier geschilderten Fall noch so gestaltet werden kann, ist zumindest fraglich. Eine solche Vereinbarung müßte wohl vor Vereinbarung der Abfindung erfolgen. Inwiefern es sinnvoll ist, kann nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände bewertet werden. Eventuell sind daneben auch noch irgendwo im Sozialversicherungsrecht ein paar kleine Fallen versteckt. Mir ist zwar so, als wären sie sv-abgabenfrei, aber vielleicht denkt sich just in diesem Moment die Regierung sowas aus.
Weietrhin wäre zu überlegen, wie die Erben einen Anspruch auf diese Abfindung haben und was passiert, wenn die Firma insolvent wird.

Frau Z nähert sich dem Rentenalter und will in 2011, 12 und 13 nicht mehr angestellt sein.
Ist Fall b) evtl nicht sinnvoll, da sie dadurch evtl. mehr ALG1 verliert, als sie an Steuern spart?

Also eine Abfindung schmälert das AlG-1 nicht. Es sein denn die Abfindung wäre als Kompensation für eine verkürzte Kündigungsfrist zu sehen.
Daneben könnte das nicht-mehr-angestellt-sein-wollen Probleme verursachen, wenn es zu einem Verhalten führt, dass als nicht-mehr-arbeiten-gehen-wollen interpretiert werden kann. Denn eigentlich ist das Arbeitslosengeld ja für diejenigen gedacht, die Arbeit suchen also auch arbeiten wollen.

Grüße

a)
Sie bekomme dann das Gehalt für 2010 und Jan. 2011
nachgezahlt:
Wohin gehört das in der Einkommensteuererklärung?
Alles in 2011 oder
nur das Januargeld für 2011 und der Rest in 2010?

Ist jetzt nur eine Vermutung, zumal es hier nicht um Abfindung
geht, aber da gilt wohl das Zuflussprinzip und das wäre dann
2011.

Hmm, aber an sich geht es definitiv um Gehaltsanspruch aus 2010

b)
Z und A trennen sich schließlich, Z hat aber noch 15 Monatsgehälter Abfindung herausgehandelt:

Ist das abweichend von Fall a)

Ja. Die Einigung finde Anfang 2011 statt.

ohne Arbeitgericht? Oder wird
dies in diesem Verfahren dann so ausgehandelt?

Macht das einen Unterschied?

Ist es steuerlich legal und sinnvoll, die Auszahlung dieser
Abfindung zu je einem Drittel in die Jahre 2011, 12 und 13 zu
legen?

Grundsätzlich legal möglich. Ob dies aber im hier
geschilderten Fall noch so gestaltet werden kann, ist
zumindest fraglich. Eine solche Vereinbarung müßte wohl vor
Vereinbarung der Abfindung erfolgen. Inwiefern es sinnvoll
ist, kann nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände
bewertet werden. Eventuell sind daneben auch noch irgendwo im
Sozialversicherungsrecht ein paar kleine Fallen versteckt.

Da müsste man dann wohl doch mal einen Steuerberater befragen. …

Gruß JK

hallo,

Hmm, aber an sich geht es definitiv um Gehaltsanspruch aus
2010

Zweifellos. Allerdings wird dies wohl so behandelt. Ich habe hier mal ein altes Urteil gefunden. http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1993/XX930795.HTM Aber ich befürchte einfach mal, dass es immer noch so gehandhabt wird. Genaueres weiß sicher ein Steuerberater oder Rechtsanwalt.

b)
Z und A trennen sich schließlich, Z hat aber noch 15 Monatsgehälter Abfindung herausgehandelt:

Ist das abweichend von Fall a)

Ja. Die Einigung finde Anfang 2011 statt.

O.K. Also ohne Gericht und große Streitigkeit.

ohne Arbeitgericht? Oder wird
dies in diesem Verfahren dann so ausgehandelt?

Macht das einen Unterschied?

Also hinsichtlich der Aufteilung auf mehrere Jahre auch hier nur ein Link, der auf die grundsätzliche Problematik aufmerksam macht: http://www.arbeitsrecht.org/blog/blog-post/2010/02/2…
Näheres weiß der Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Grüße

Hallo,

ich weiss es kommt spät, aber für Abfindungen gibt es die sof. Fünftelregelung. Diese sorgt für die „Außerkraftsetzung“ der Steuerprogression.

Genaueres hier: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung

Grüße

Lars

Was aber hier nicht zur Frage passt…

Was aber hier nicht zur Frage passt…

Doch schon(!);
immerhin eine Alternative, die unserem potentiellen Abfindungsempfänger bis vor kurzem nicht bekannt war.

Jetzt ist halt die Frage, ob die Fünftelregelung, die die Progresseion etwas begrenzt, günstiger ist, oder die Verteilung auf mehrere Jahre.

Wenn Rente oder eine mehrjöhrige Weltreise in Aussicht sind, dürfte letzteres günstiger sein, wenn aber Hartz IV in Aussicht steht, sollte man wohl besser bald kassieren.

Gruß JK