Hallo,
gesetzt den Fall, Frau Z bekommt vom Arbeitgerber A Anfang
2010 gekündigt. Das Ganze ziehe sich dann mit Anwalt und
Arbeitsgericht bis Januar 2011 hin.
a)
Sie bekomme dann das Gehalt für 2010 und Jan. 2011
nachgezahlt:
Wohin gehört das in der Einkommensteuererklärung?
Alles in 2011 oder
nur das Januargeld für 2011 und der Rest in 2010?
Ist jetzt nur eine Vermutung, zumal es hier nicht um Abfindung geht, aber da gilt wohl das Zuflussprinzip und das wäre dann 2011.
b)
Z und A trennen sich schließlich, Z hat aber noch 15 Monatsgehälter Abfindung herausgehandelt:
Ist das abweichend von Fall a) ohne Arbeitgericht? Oder wird dies in diesem Verfahren dann so ausgehandelt?
Ist es steuerlich legal und sinnvoll, die Auszahlung dieser
Abfindung zu je einem Drittel in die Jahre 2011, 12 und 13 zu
legen?
Grundsätzlich legal möglich. Ob dies aber im hier geschilderten Fall noch so gestaltet werden kann, ist zumindest fraglich. Eine solche Vereinbarung müßte wohl vor Vereinbarung der Abfindung erfolgen. Inwiefern es sinnvoll ist, kann nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände bewertet werden. Eventuell sind daneben auch noch irgendwo im Sozialversicherungsrecht ein paar kleine Fallen versteckt. Mir ist zwar so, als wären sie sv-abgabenfrei, aber vielleicht denkt sich just in diesem Moment die Regierung sowas aus.
Weietrhin wäre zu überlegen, wie die Erben einen Anspruch auf diese Abfindung haben und was passiert, wenn die Firma insolvent wird.
Frau Z nähert sich dem Rentenalter und will in 2011, 12 und 13 nicht mehr angestellt sein.
Ist Fall b) evtl nicht sinnvoll, da sie dadurch evtl. mehr ALG1 verliert, als sie an Steuern spart?
Also eine Abfindung schmälert das AlG-1 nicht. Es sein denn die Abfindung wäre als Kompensation für eine verkürzte Kündigungsfrist zu sehen.
Daneben könnte das nicht-mehr-angestellt-sein-wollen Probleme verursachen, wenn es zu einem Verhalten führt, dass als nicht-mehr-arbeiten-gehen-wollen interpretiert werden kann. Denn eigentlich ist das Arbeitslosengeld ja für diejenigen gedacht, die Arbeit suchen also auch arbeiten wollen.
Grüße